Das Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land ändert sich zum 1. Januar 2018 deutlich. Das gab die Bundesnetzagentur zum Start der neuen Ausschreibungsrunde bekannt. „Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Gebotstermin ist der 1. Februar 2018.
Das Höchstgebot beträgt nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh – bezogen auf den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde knapp 197 MW bezuschlagt werden. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-1 veröffentlicht.
Ebenfalls am 1. Februar findet die vierte Ausschreibung für Photovoltaik-Großanlagen statt. Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt es 200 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-1 veröffentlicht.
Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. Es handelt sich um die jeweils vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen.
Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt.