Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) müssen sich auf höhere Brennstoffkosten einstellen. Denn seit dem 1. April erstatten die Hauptzollämter die Energiesteuer nicht mehr zurück. Davon betroffen sind Betreiber von Blockheizkraftwerken, die Heizöl und Erdgas verfeuern, aber auch Biogaserzeuger, die ein Zündöl-BHKW in Betrieb haben. Nur Anlagen mit mehr als 2 Megawatt (MW) Leistung erhalten die Steuerbefreiung weiterhin.
Die EU-Kommission hatte die Steuerbefreiung im Jahr 2002 mit einer zehnjährigen Laufzeit ins Leben gerufen, die am 31.03.2012 abgelaufen ist. Im Oktober 2011 hatte die Bundesregierung zwar einen Verlängerungsantrag gestellt, über den wurde aber bis heute nicht entschieden.
Die Energiesteuer beträgt für Heizöl 6,135 Cent je Liter, für Erdgas 0,55 Cent je Kilowattstunde (Brennwert). Bedingung für die Steuerrückerstattung ist jedoch, dass die Anlage einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % hat. Dafür ist also die Nutzung eines hohen Abwärmeanteils nötig. Da der Anspruch auf Steuerermäßigung im Energiesteuergesetz weiterhin besteht, sollten Betreiber wie gehabt den Antrag auf Steuerermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt stellen, rät der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Sollte die EU-Kommission die Beihilferegelung verlängern, wird das Geld nachträglich ausbezahlt.