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Biogas: Gülle unterliegt dem Abfallrecht

Die Regierungsfraktionen von Union und FDP haben heute im Bundestag beschlossen, dass Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen zukünftig dem Abfallrecht unterworfen sein wird. Um genau zu sein: Ob es sich bei Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen tatsächlich um Abfall handelt, muss demnach zukünftig von den zuständigen Behörden von Fall zu Fall abhängig von der konkreten Sachlage festgestellt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Regierungsfraktionen von Union und FDP haben heute im Bundestag beschlossen, dass Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen zukünftig dem Abfallrecht unterworfen sein wird. Um genau zu sein: Ob es sich bei Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen tatsächlich um Abfall handelt, muss demnach zukünftig von den zuständigen Behörden von Fall zu Fall abhängig von der konkreten Sachlage festgestellt werden. Mit dieser Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung einer Aufforderung der EU-Kommission nach, die auf eine entsprechende Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie beharrt.


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„Eine Verwaltungsvorschrift oder Verordnung, die hier klare Kriterien festlegt, muss die Bundesregierung erst noch erarbeiten und mit den Ländern abstimmen . Ab wann hier Klarheit bestehen wird, bleibt offen“, sagte Cornelia Behm, sprecherin für ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Gülle, die nicht in Biogasanlagen verwertet werden soll, wird aber auch zukünftig in keinem Fall Abfall sein. „Ein sachlicher Grund für diese unterschiedliche Behandlung von Gülle ist bisher nicht zu erkennen,“ kritisiert Behm.

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