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Bürger sollen für Offshore-Probleme zahlen

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf Haftungsregelungen für Offshore-Windparks geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf Haftungsregelungen für Offshore-Windparks geeinigt. Damit soll vor allem den Investoren mehr Sicherheit gegeben werden, falls der Park wegen des zögerlichen Netzausbaues an Land nicht fristgerecht an das Leistungsnetz angeschlossen werden kann. Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung:


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  • Ein Betreiber eines Offshore-Windparks hat einen Schadensersatz-Anspruch, wenn die Windkraftanlagen nicht wie vereinbart an das Stromnetz angeschlossen werden können. Die Entschädigung wird aber erst fällig, wenn der Betreiber der Windkraftanlagen mindestens elf Tage lang keinen Strom ins Netz einspeisen konnte.

  • Die Entschädigung beträgt 90 % der entgangenen Vergütung für den während der Stillstands-Zeit theoretisch erzeugten Stromes.
  • Auch für Wartungsarbeiten am Netz soll der Parkeigentümer entschädigt werden, sofern er während dieser Zeit ebenfalls seinen Strom nicht einspeisen kann. Vorausgesetzt: Die Arbeiten dauern mindestens 10 Tage lang.
Der Netzbetreiber hat wiederum das Recht, die Kosten auf seine Stromkunden abzuwälzen. Sollte er grob fahrlässig den Anschluss der Anlagen hinausgezögert haben oder die Wartungsarbeiten verschleppen, muss er 20 % der Strafe selber tragen. Die restlichen 80 % kann er auf seine Kunden abwälzen. Bei Vorsatz muss der Netzbetreiber für die gesamte Summe gerade stehen. (-ro-)

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