Die Generaldirektion „Wettbewerb“ der EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Das Verfahren betrifft den Befreiungsmechanismus von der EEG-Umlage für stromintensive Betriebe.
Der Bund der Energieverbraucher hatte Anfang Dezember 2011 die EU über die rechtswidrige Ausnahmeregelung des Erneuerbare Energien Gesetzes informiert. Im Februar 2012 hat die Kommission die Bundesrepublik Deutschland um eine Stellungnahme dazu aufgefordert. Nunmehr hat die Generaldirektion Wettbewerb gegen Deutschland in dieser Sache ein Beihilfeverfahren eingeleitet.
Durch die Befreiung der stromintensiven Industrie ist die EEG-Umlage nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher um rund 0,8 Ct/kWh zu hoch. „Nicht die EEG-Umlage ist der Sündenbock, sondern die Bundesregierung, die rechtswidrig die Umlage aufbläht, um sie politisch zu diskreditieren und abzuschaffen. Denn der Erfolg des EEG geht den etablierten Stromversorger an die wirtschaftliche Substanz. Deshalb begrüßen wir die Einleitung des Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission. Das Beihilfeverfahren richtet sich nicht gegen die EEG-Umlage, sondern gegen die Ausnahme von der Umlage. Unsere Beschwerde entlastet im Erfolgsfall die Stromrechnung jeden Haushalts um rund 30 Euro im Jahr, den Mittelstand um wesentlich höhere Beträge.“ betont Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher.