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Kritik am Landschaftspflege-Bonus

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Naturschutzbund NABU sehen Defizite beim Einsatz von Landschaftspflege-Material in Biogasanlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Naturschutzbund NABU sehen Defizite beim Einsatz von Landschaftspflege-Material in Biogasanlagen. Eine aktuelle Umfrage des DVL unter Umweltgutachtern hätte ergeben, dass nur in einem Drittel der Biogasanlagen tatsächlich Material von Naturschutzflächen eingesetzt werde, heißt es in einer Pressemeldung. Stattdessen würden sogar Ackerkulturen wie Silomais und Getreidesilage als Landschaftspflege-Material anerkannt. "Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich, dass die Definition des Begriffs ‚Landschaftspflege-Material‘ in den Empfehlungen zur Auslegung des EEG zu weit gefasst sind und damit ihr Ziel deutlich verfehlen", kritisierte DVL-Vorsitzender Josef Göppel, MdB.


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Hintergrund: Der Anfang 2009 eingeführte Landschaftspflege-Bonus soll die Verwertung von Schnittgut aus der Pflege von Naturschutzflächen attraktiver gestalten. Wenn Anlagenbetreiber daher mehr als 50 Prozent Landschaftspflege-Material einsetzen, erhalten sie den Bonus in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde.


In der Pressemeldung kritisieren die beiden Verbände: Allerdings fallen unter diesen Begriff nach Aussage der zuständigen EEG-Clearingstelle auch Flächen aus Agrarumweltmaßnahmen, die zum Beispiel nur eine umweltverträgliche Gülleausbringung oder eine pfluglose Bodenbearbeitung bezwecken. Dies bedeute, dass noch nicht einmal der Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel Voraussetzung zum Erhalt des Landschaftspflege-Bonus sei. "Die groteske Konsequenz dieser Definition ist, dass sogar der Anbau von Silomais im Sinne des EEG als‚ Landschaftspflege‘ bezeichnet werden kann und somit förderfähig ist", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.


DVL und NABU fordern für den Landschaftspflegebonus einen konsequenten Ausschluss von Flächen, auf denen eine normale landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund steht. Im Gegenzug müsse ein Biogasanlagenbetreiber bereits dann den Bonus bekommen, wenn er mehr als 30 Prozent Landschaftspflegematerial verarbeite. "Das ist als Ausgleich für die geringere Gasausbeute bei echtem Landschaftspflegematerial notwendig", so Göppel. Hierfür seien eindeutigere Vorgaben nötig, wonach ausschließlich Material verwendet werde, welches ohne Tätigkeiten wie Aussaat, Pflügen, Düngung oder Pflanzenschutz anfalle.


Die Ergebnisse der Umfrage unter www.nabu.de/landwirtschaft/Umfrageergebnisse_LaPf-Bonus.pdf oder www.lpv.de

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