Der Einsatz von Biomasse aus der Landschaftspflege in Biogasanlagen wird ab Januar 2012 deutlich attraktiver. Mit Inkrafttreten des neuen Energie-Einspeise-Gesetzes (EEG) ist jede Tonne Landschaftspflegematerial förderfähig. Bisher mussten mindestens 50 Prozent Landschaftspflegematerial in die Anlage eingebracht werden, damit man einen Bonus erhielt.
Mit dieser Regelung werde das Potenzial vom Mähgut der Naturschutzflächen besser genutzt, erklärte der Deutsche Verband zur Landschaftspflege (DLV). Allerdings müsse die Konkurrenz zwischen extensiver Beweidung solcher Flächen und der Biomassenutzung vermieden werden. Auf etwa 900.000 ha schätzt der DLV das Flächenpotenzial.
Der Landschaftspflegebonus von acht Cent pro KWh bleibt auch im neuen EEG stabil. Neben dem Schnittgut von Naturschutzflächen ist auch der Aufwuchs von Blühflächen und Ackerrandstreifen förderfähig. Kein Geld gibt es dagegen für die Nutzung von Grünschnitt aus der Garten- und Parkpflege sowie von Gewerbe- Industrie und Flughafenflächen. (AgE)