Betreiber von Biogasanlagen können auch für die Holztrocknung den neuen Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Bonus) von drei Cent je Kilowattstunde in Anspruch nehmen. Das teilte Dr. Bernhard Dreher vom Bundesumweltministerium letzte Woche in Augsburg während des Internationalen Holzenergiekongresses des Bundesverbandes Bioenergie mit.Voraussetzung dafür ist aber, dass Hackschnitzel gewerblich getrocknet würden, wofür ansonsten fossile Energie wie Öl oder Gas verwendet wird.
Hintergrund: In der Anlage zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz, das in seiner Neufassung ab Januar 2009 gilt, ist Holztrocknung bis auf die Trocknung von Sägemehl für die Pelletproduktion nicht bonusfähig. Dreher verwies aber darauf, dass die Negativliste zum KWK-Bonus nicht abschließend sei und das BMU für eine weitere Auslegung offen ist. Außerdem bestimme das EEG, dass eine Wärmenutzung auch dann bonusfähig sei, wenn sie fossile Energie verdränge.
Mit dem Ausschluss von Holztrocknung wollte das BMU insbesondere Missbrauch bei der unnötigen Trocknung von Scheitholz vermeiden. Zur besseren Orientierung arbeitet das BMU derzeit an einer Auslegungshilfe zum EEG 2009.