Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der SVLFG Martin Empl angekündigt, dass die Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung wie im Vorjahr auch 2017 um 78 Mio. Euro auf 178 Millionen Euro aufgestockt werden.
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums enthält dabei eine wesentliche Änderung: Zukünftig werden auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, in den Kreis der bundesmittelberechtigten Unternehmen einbezogen. Diese waren seit 2002 von der Zuwendung gesetzlich ausgeschlossen.
Der Vorstandsvorsitzende dankte dem Minister für seinen Einsatz, das Niveau der Bundesmittel aufgrund der andauernden schwierigen Lage in der Landwirtschaft zu halten, sowie für die Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Forstgemeinschaften. „Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen“, so Empl.