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22.000 Puten: Weiterer Betrieb in Oldenburg von Vogelgrippe betroffen

Im Landkreis Oldenburg gibt es einen weiteren Fall von Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb. Betroffen ist ein geschlossener Stall mit etwa 22.300 Mastputen in Hude. Die männlichen und weiblichen Tiere im Alter von 16 Wochen werden getötet.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Landkreis Oldenburg gibt es einen weiteren Fall von Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb. Betroffen ist ein geschlossener Stall mit etwa 22.300 Mastputen in Hude. Die männlichen und weiblichen Tiere im Alter von 16 Wochen werden getötet. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat am Dienstag die hochpathogene Form des Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag war es in dem Bestand zu einer erhöhten Sterblichkeit gekommen.


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Der Landkreis Oldenburg hat für das Gebiet der Gemeinde Hude ab 12 Uhr für 72 Stunden ein Stand-Still angeordnet. Dort befinden sich 112 landwirtschaftliche Betriebe mit rund 450.000 Stück Geflügel. In dieser Zone ist jegliches Verbringen von Geflügel, Geflügelprodukten oder tierischen Nebenprodukten von Geflügel verboten. Die Bestände im Radius von einem Kilometer um den Betrieb werden nun ebenfalls auf das Vogelgrippevirus hin beprobt.


Der Landkreis wird zudem einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb einrichten. Zugleich wird neben dem bestehenden Beobachtungsgebiet um den Betrieb in Dötlingen ein weiteres im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb in Hude eingerichtet. In beiden Gebieten zusammen befinden sich nach Angaben des Landkreises rund 890 Geflügelhaltungen mit etwa 6,7 Millionen Stück Geflügel.


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wiederholte angesichts der aktuell steigenden Zahl an Vogelgrippefällen im Weser-Ems-Gebiet seinen dringenden Appell an die Tierhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört etwa das Tragen von „stalleigener" Schutzkleidung und Kopfbedeckung durch die Beschäftigten, das Desinfizieren von Schuhen beim Betreten der Ställe sowie das sichere Lagern von Futter und Einstreu.


Ripke appelliert an alle Geflügelhalter: "Müssen noch mehr tun!"


Vor dem Hintergrund der sich in weitere Nutzgeflügelbestände ausbreitenden Vogelgrippe müssen sämtliche Geflügelhalter die konsequente, lückenlose und sorgfältige Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben überprüfen – und noch mehr Einsatz als bisher zeigen, um eine weitere Ausbreitung des H5N8-Virus zu verhindern. Diesen eindringlichen Appell richtet Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), an die Geflügelhalter in ganz Deutschland.


"Das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt leider nur zu deutlich: Die bislang ergriffenen Maßnahmen reichen noch nicht aus, um das H5N8-Virus zu stoppen und unsere Tiere sicher zu schützen. Wir alle müssen konsequent, diszipliniert und ohne Ausnahme agieren!", fordert Ripke. Auch wenn die jüngsten Vogelgrippe-Fälle vor allem in Putenhaltungen mit modernen, tierwohlfördernden Offenställen aufgetreten seien, sei die Prävention die gemeinsame Aufgabe der gesamten Branche.


„Jeder einzelne Geflügelhalter muss sich seiner individuellen Verantwortung bewusst sein und alles nur Erdenkliche tun, um die Infektionskette zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen. Unabhängig davon, ob er Hähnchen, Puten, Enten, Gänse oder Legehennen hält – und unabhängig davon, ob er dies zum Lebensunterhalt oder als Hobbyhalter tut.“ Es sei ein Punkt erreicht, an dem die sonst üblichen Überlegungen und Prozesse nicht mehr ausreichten, so Ripke: "Wir alle müssen die Bereitschaft mitbringen, unser tägliches Handeln zu hinterfragen, die Tierseuchenprävention zu intensivieren und hier durchaus auch Zeit und Geld zu investieren."

 

So ist der Zugang zu den Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. Der überbetriebliche Einsatz von Arbeitsmaschinen ist zu vermeiden. In jedem Betrieb sind strikte Hygienemaßnahmen umzusetzen, hierzu gehören neben dem obligatorischen Kleiderwechsel vor dem Betreten der Ställe auch das Waschen der Hände und die Desinfektion von Schuhen und Arbeitsgeräten sowie gegebenenfalls auch von betriebsfremden Fahrzeugen.

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