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Schmidt will ans Wettbewerbsrecht ran

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt strebt eine Novelle des Wettbewerbsrechtes an. Vor allem das Verbot Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, will er anpacken. Dafür muss er allerdings den Bundeswirtschaftsminister mit ins Boot holen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt strebt eine Novelle des Wettbewerbsrechtes an. Vor allem das Verbot Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, will er anpacken. Dafür muss er allerdings den Bundeswirtschaftsminister mit ins Boot holen.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will eine Novelle des Wettbewerbsrechts anschieben. Er hält das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis, welches im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist, für verbesserungsbedürftig. „Wenn die jetzige Form nicht praktikabel ist, dann muss man sich überlegen, wie sich das ändern lässt“, sagte Schmidt in dieser Woche gegenüber Journalisten in Berlin.


Berechnung des Unter-Einstandpreises hinterfragen


Er wolle insbesondere hinterfragen, wie sich der Unter-Einstandspreis berechnet. „Die Novelle muss die Kriterien dafür abrufbar machen“, sagte er weiter. Schmidt berichtete, dass er dazu bereits in einem „intensiven Austausch“ mit dem Bundeskartellamt und seinem Präsidenten Andreas Mundt sei.


Zuständig für das Gesetz ist Schmidts Landwirtschaftsministerium jedoch nicht. Auch wenn es sich um die Preisgestaltung von Lebensmitteln handelt, so liegt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Verantwortung des Bundeswirtschaftsministeriums.


Wettbewerbsrecht erst von schwarz-gelb geändert


Die letzte Novelle der Unter-Einstandsregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gab es im Sommer 2013. Nach langen und zähen Verhandlungen hatten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Verbotes von Unter-Einstandspreisen für Lebensmittel um weitere fünf Jahre geeinigt. Der damalige FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler wollte das Verbot mit der Novelle ursprünglich auslaufen lassen. Die jetztige Regelung danach noch bis zum Jahr 2017.

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