Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit dem EU-Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) befassen. Die Partei Die Linke klagt gegen das Inkrafttreten des Abkommens. In Bayern haben derweil Gegner von Ceta Unterschriften für ein Volksbegehren zusammen bekommen.
Die Linke im Bundestag hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das EU-Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) eingereicht. „Es ist ein Armutszeugnis für die jahrelangen Verhandlungen zum Ceta-Abkommen, dass das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, weil es Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip verletzt“, zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken Klaus Ernst.
Ceta schränkt nach Ansicht der Linkspartei Menschenrechte, die Möglichkeiten des Umwelt- und Klimaschutzes und die Rechte der Verbraucher und Arbeitnehmer ein. Ceta ist bereits von der EU-Kommission ausgehandelt, muss aber noch von den nationalen Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden. Das Abkommen gilt als Blaupause für das ebenfalls geplante und umstrittene Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP).
In Bayern haben indes Gegner des Freihandelsabkommens Ceta nach eigenen Angaben genügend Stimmen für ein Volksbegehren zusammenbekommen. Am vergangenen Samstag hätten mehr als 50.000 Wahlberechtigte ihre Unterschrift abgegeben, sagte eine Sprecherin des Vereins Mehr Demokratie der dpa. Das seien mehr als doppelt so viele wie benötigt. Ein breites Bündnis hatte die bayernweite Unterschriftensammlung am Mittwoch gestartet. Über das Volksbegehren wollen sie einen Volksentscheid erwirken. Damit soll die bayerische Staatsregierung auf ein Nein im Bundesrat zu dem Freihandelsabkommen festlegt werden.