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Hendricks will Stallbau unter Kontrolle der Gemeinden stellen

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ein Gesetzespaket zur Steuerung der Tierhaltung vorgestellt. Es besteht aus Änderungen im Baugesetzbuch, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der TA-Luft. Künftig sollen nicht nur gewerbliche sondern auch landwirtschaftliche Stallbauten einen Bebauungsplan benötigen.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ein Gesetzespaket zur Steuerung der Tierhaltung vorgestellt. Es besteht aus Änderungen im Baugesetzbuch, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der TA-Luft. Künftig sollen nicht nur gewerbliche sondern auch landwirtschaftliche Stallbauten einen Bebauungsplan benötigen.


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Die Umwelt- und Bauministerin Hendricks will den Kommunen mehr Einfluss auf den Neubau von großen Ställen geben. Dafür will sie die Privilegierung für landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich beschneiden. Künftig sollen nicht nur gewerbliche sondern auch landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe ab einer bestimmten Größe einen Bebauungsplan benötigen. „Große Tierhaltungen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt“, heißt es in einem Positionspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Hendricks heute in Berlin vorstellte.


Bebauungsplan ab 1.500 Schweinen, 600 Rindern, 30.000 Geflügel


Die Tierzahl, ab der ein Bebauungsplan nötig werden soll, liegt bei den Werten, für die bereits jetzt eine Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit verlangt wird. Konkret würden Landwirte damit künftig bei Neubau von Ställen ab 15.000 Legehennen oder Puten, 30.000 Hähnchen, 600 Rindern und 1.500 Mastschweinen auf einen Bebauungsplan der Gemeinde angewiesen sein. Die Kommunen sollen selber darüber entscheiden, wo Stallbauten ab dieser Größe neu angesiedelt werden, begründete Hendricks das Vorhaben. Damit will sie auch mehr Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren für den Stallbau ermöglichen. „Die Mehrzahl der Bürger ist der Ansicht, dass die konventionelle Landwirtschaft so wie bisher nicht zukunftsfähig ist“, sagte Hendricks.


BMUB will Aufspaltung von Betrieben zur Genehmigung verhindern


Die Veränderung der Privilegierung müsste im Baugesetzbuch, für das Hendricks in der Bundesregierung zuständig ist, geändert werden. Auch das Gesetz zur Umweltverträglichkeit will Hendricks in dem Zuge verschärfen. Sie will verhindern, dass große Stallbauvorhaben rechtlich in viele kleine Ställe aufgeteilt werden, um den UVP-Verpflichtungen zu entgehen. „Wir wollen das Schlupfloch schließen und klarstellen: Viele kleine Anlagen ergeben eine Großanlage, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert“, schreibt das BMUB in seinem Positionspapier dazu.


Vorgaben für Fütterung und Emissionen in der TA-Luft


Dritter Teil von Hendricks Plan sind Änderungen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Darin sollen neue Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Ställe aufgenommen werden. Geplant sind Maßnahmen zur stickstoff- und phosphorangepassten Fütterung. Außerdem sollen technische Maßnahmen wie der Einsatz von Abgasreinigungsanlagen zur Minderung von Emissionen aus Ammoniak, Staub und Gerüchen aus dem Stall in der TA Luft festgeschrieben werden. Darüber hinaus sieht das BMUB vor, bestimmte auf Landesebene bereits bestehende Vorgaben zum Umgang mit Gerüchen und Immissionen in der TA Luft bundeseinheitlich zu verankern.


Hendricks erwartet Einigung mit Schmidt


„Es geht nicht darum, die konventionelle Landwirtschaft zu verteufeln“, sagte Hendricks. Diese müsse sich jedoch ändern, um weiterhin auf Akzeptanz zu stoßen, führte sie weiter aus. Hendricks gab sich optimistisch, dass sie sich mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in der Sache einigen kann. „Ich bin zuversichtlich, dass Minister Schmidt zustimmt“, sagte sie. Das BMUB will das Vorhaben unbedingt noch vor der Bundestagswahl durch bekommen. Da je nach Maßnahme auch noch der Bundestag und der Bundesrat beteiligt werden müssen, könnte das jedoch zeitlich knapp werden.


Letzte Reform zum landwirtschaftlichen Bauen 2013


Die letzte Veränderung bei der Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich gab es 2013 unter der schwarz-gelben Bundesregierung. Seitdem sind  bereits gewerbliche Betriebe ab 1.500 Mastschweinen und 30.000 Stück Geflügel für den Stallbau auf einen Bebauungsplan angewiesen. In den Koalitionsvertag der aktuell amtierenden schwarz-roten Koalition hatten CDU/CSU und SPD geschrieben, dass sie eine flächengebundene Nutztierhaltung anstreben.

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