Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesagrarministeriums vor, über den das Bundeskabinett Anfang November beraten wird. Die dafür notwendigen Mittel von schätzungsweise 4 Mio. Euro sollen vollständig aus der nationalen Reserve genommen werden. Von der Möglichkeit, zur Finanzierung der neuen Zahlungsansprüche die bestehenden Zahlungsansprüche zu kürzen, will das Landwirtschaftsministerium absehen. Nach dem derzeitigen Stand gebe es in der nationalen Reserve ausreichend finanzielle Mittel, um den zusätzlichen Bedarf zu decken, heißt es in dem Entwurf für die Änderung des Betriebsprämien-Durchführungsgesetzes. Wie alle anderen Zahlungsansprüche sollen auch die Zahlungsansprüche für Obstbaum- und Baumschulflächen ab 2010 schrittweise an den regionalen Durchschnittswert angeglichen werden, was im konkreten Fall eine deutliche Anhebung der Beihilfen bedeutet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Wettbewerb für die Betreiber von Obstplantagen und Baumschulen rauer zu werden droht. Nach der im Juni dieses Jahres beschlossenen Reform der EU-Obst- und Gemüsemarktordnung können Landwirte, die im Jahr 2005 Zahlungsansprüche erhalten haben, nämlich die Produktion von Dauerkulturen aufnehmen, ohne dass sie die Aktivierungsmöglichkeit für ihre Zahlungsansprüche verlieren. Referenzdatum für die Festlegung der ZA soll der 15. Mai 2007 sein. (22.10.07)
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