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Ministerrat beschließt neue Nährwertkennzeichnung

Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung zugestimmt. Damit wurde der Kompromiss besiegelt, der im Sommer mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden war. "Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz - dafür haben wir lange gekämpft“, zeigte sich Bundesagrarministerin Ilse Aigner anschließend erleichtert.

Lesezeit: 3 Minuten

Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung zugestimmt. Damit wurde der Kompromiss besiegelt, der im Sommer mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden war. "Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz - dafür haben wir lange gekämpft“, zeigte sich Bundesagrarministerin Ilse Aigner anschließend erleichtert. Mit den neuen Vorschriften sei der Verbraucher ab jetzt immer über die Zusammensetzung und Nährstoffgehalte von Lebensmitteln informiert.


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Das ist jetzt vorgeschrieben


In einer Tabelle müssen die Hersteller künftig die Kaloriengehalte von 6 Nährstoffen sowie den Gesamtwert verpflichtend angeben. Die Nährstoffgehalte wie z.B. Zucker, Fett oder Salz sind dabei immer bezogen auf 100 g oder 100 ml anzugeben. Zusätzliche Angaben in Portionen sind möglich. Der Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe dürfen auf der Packungsvorderseite außerdem in anschaulicher Weise abgebildet werden. Sämtliche Pflichtangaben müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden.


Bei Lebensmitteln mit Ersatzstoffen wie z.B. Analogkäse muss in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden. Die Verwendung von sogenanntem "Klebefleisch" muss mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden. Aigner hatte sich in diesem Punkt eigentlich die Bezeichnung „Imitat“ gewünscht.


Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z.B. farblich unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die Kennzeichnung von Allergenen nun verpflichtend. Für Kinder, Schwangere und Stillende gibt es Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln, beispielsweise auf "Energy Drinks".


Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, muss künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft angegeben werden. Einzelheiten wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten noch festlegen. Für weitere Fleischarten und für Fleisch als Zutat soll die EU-Kommission Berichte in absehbarer Zeit vorlegen und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreiten. Wenn die Zutaten für ein Lebensmittel woanders herkommen als aus dem ausgelobten Herkunftsort, muss darauf gesondert hingewiesen werden.

 

Die Badische Zeitung meint dazu, dass Aigner trotz des aktuellen Beschlusses unbedingt weiter an dem Thema arbeiten müsse, um Lücken bei der Kennzeichnung zu schließen. Denn seit Jahren stagniere in Westeuropa der Absatz konventionell erzeugter Lebensmittel. Zudem herrsche auf diesem Markt enormer Preiswettbewerb. Um ihre Gewinne zu erhöhen, stehe die Branche also weiter in der Versuchung, seltsame Waren wie "Analogkäse" oder "Klebefleisch" zu erfinden, heißt es in einem Kommentar. (ad)

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