Die Koalition zeigt sich weitgehend unbeeindruckt von der Kritik der Länder und des Bundesrechnungshofs am Gesetzentwurf zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Das ist am Freitag im Bundestag deutlich geworden. Zwar seien im Detail noch Änderungen denkbar, sagte die Unionsabgeordnete Marlene Mortler. In der Substanz werde die Koalition jedoch an den vorliegenden Regelungen festhalten.
Ähnlich äußerte sich FDP-Agrarsozialexperte Dr. Edmund Geisen. Er lehnte zugleich Forderungen nach Eigenständigkeit des Gartenbaus in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ab. Staatssekretär Peter Bleser ist dagegen der Ansicht, dass die Besonderheiten des Gartenbaus im Entwurf hinreichend berücksichtigt seien.
Für Grünen-Agrarspecher Friedrich Ostendorff ist die vorgesehene Beitragsgestaltung in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Sie benachteilige kleinere Betriebe. Nach dem vorliegenden Zeitplan wird am 16. Januar 2012 eine Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben stattfinden. Die Zweite und Dritte Lesung ist nun für Anfang Februar vorgesehen.
Rechnungshof warnt vor Beibehaltung verstaubter Strukturen
Mit überraschend harscher Kritik hatte der Bundesrechnungshof auf den Gesetzentwurf reagiert. Zwar greife der Gesetzentwurf die seit mehr als zehn Jahren erhobene Forderung des Rechnungshofs nach Schaffung eines Bundesträgers auf, heißt es in einer Stellungnahme. Gleichzeitig bestehe jedoch das Risiko, dass beim neuen Bundesträger „überkommene Strukturen zum Nachteil des Bundes und der Beitragszahler erhalten bleiben“. Damit sei das Ziel gefährdet, Effektivität und Wirtschaftlichkeit in der LSV zu erhöhen und dem Bund mehr Einwirkungsmöglichkeiten zu geben. Der Rechnungshof kritisierte, dass ein Ausschuss allein für die Organisationsstrukturen des neuen Trägers verantwortlich sei. Viele Formulierungen seien zudem undeutlich und offen. (AgE)
vgl.:
SPD: Muss die landw. Sozialversicherung eigenständig bleiben? (5.12.2011)
Länder verlangen weitreichende Änderung am LSV-Gesetz (28.11.2011)