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Umweltministerium will TA Luft noch 2017 anpassen

Das Umweltministerium will sich Anfang 2017 mit dem Landwirtschaftsministerium auf die neue TA Luft einigen. Sie soll Ammoniak-, Staub- und Geruchsemissionen aus der Tierhaltung um mehr als 70 Prozent reduzieren. Dafür sind eine stickstoffreduzierte Fütterung und eine bundesweite Filterpflicht für große Ställe geplant.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Umweltministerium will sich Anfang 2017 mit dem Landwirtschaftsministerium auf die neue TA Luft einigen. Sie soll Ammoniak-, Staub- und Geruchsemissionen aus der Tierhaltung um mehr als 70 Prozent reduzieren. Dafür sind eine stickstoffreduzierte Fütterung und eine bundesweite Filterpflicht für große Ställe geplant.


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Die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) soll noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 abgeschlossen sein. Das hat das Bundesumweltministerium (BMUB) Mitte Dezember in zwei verschiedenen Antworten auf Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekräftigt. Die Ressortabstimmung zur TA Luft zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium soll bereits im Januar 2017 starten. Dem Bundeskanzleramt lag der Entwurf bereits zur Frühkoordinierung vor. Darüber, in welchen Punkten das BMUB mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bei der TA Luft uneins ist, will das BMUB noch keine Aussagen machen und zunächst die offizielle Ressortabstimmung abwarten. Der TA Luft muss danach noch der Bundesrat zustimmen. Auch das soll nach dem Willen des BMUB vor dem Herbst 2017 gelingen.


Bundesweiter Einsatz von Abluftfiltern in großen Ställen


Die Änderungen in der TA Luft zielen laut den Antworten des BMUB vor allem darauf ab, die Stickstoff- und Phosphat-Ausscheidungen von Schweinen und Geflügel sowie die Ammoniakemissionen aus den Ställen zu begrenzen. Von einer weiteren stickstoffreduzierten Fütterung erwartet das BMUB, dass die Ammoniakemissionen in der Mastschweinehaltung um 20 Prozent und in der Geflügelhaltung um 10 Prozent verringert werden können. Außerdem rechnet das BMUB mit einer Minderung des Ausstoßes von Ammoniak und Staub von jeweils 70 Prozent sowie mit einer messbaren Geruchsreduzierung durch den bundesweiten Einsatz von Abgasfiltern in großen Schweine- und Geflügelställen. Genehmigungspflichtige Ställe ab 1.000 Mastschweinen, 500 Sauen und 30.000 Masthähnchen sollen außerdem zu weiteren technischen Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakemissionen angehalten werden. Der Entwurf zur Novellierung der TA Luft sehe jedoch „keine Anforderungen zur Reduktion von Tierplatzzahlen in Tierhaltungsanalgen vor“, schreibt das BMUB in seiner Antwort.


Außnahmen für Außenklimaställe


Für die Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen ab 1850 Tieren kalkuliert das BMUB mit Kosten von 18 €/Mastplatz und Jahr, große Sauenhalter müssen danach mit 22 bis 50 €/Sauenplatz und Jahr rechnen. Weitere Kostenabschätzungen auch zur Geflügelhaltung seien derzeit noch in Arbeit, so das BMUB. Die Investitionen der Betriebe in Filter sollen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziell unterstützt werden. Laut dem BMUB soll es mit der neuen TA Luft nicht zu Konflikten für den Bau besonders tierschutzgerechter Offenställe kommen. Diese enthalte eine Regelung nach der „die baulichen und betrieblichen Anforderungen zum Immissionsschutz mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen sind“, heißt es in dem BMUB-Papier. Deshalb sehe das BMUB keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställen.


Mehr Einsicht für Bürger in Genehmigungsverfahren


Die TA Luft ist einer der drei Teile des „Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“, dessen Entwurf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Herbst 2016 vorgelegt hat. Die beiden anderen Teile des Gesetzes sind die Beschränkung der Privilegierung der Landwirtschaft für den Bau großer Ställe im Außenbereich im Baugesetzbuch und eine Verschärfung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Danach sollen Landwirte künftig beim Neubau von Ställen ab 15.000 Legehennen oder Puten, 30.000 Hähnchen, 600 Rindern oder 1.500 Mastschweinen auf einen Bebauungsplan der Gemeinde angewiesen sein. Mit der Modernisierung der UVP will das BMUB vermeiden, dass Stallbauvorhaben rechtlich in viele kleine Ställe aufgeteilt werden und so der UVP entgehen. Außerdem soll die Bürgerbeteiligung in Genehmigungsverfahren durch elektronische Instrumente wie etwa Internetportale erleichtert werden.

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