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70.000 Euro für jeden Neulandwirt in Sachsen-Anhalt!

Das Landwirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt will bald auch junge Landwirte unter 40 Jahren bei der Gründung eines Betriebes finanziell unterstützen. Laut Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert bekommt jeder, der sich selbstständig machen möchte, 70.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt will in Zukunft auch junge Landwirte unter 40 Jahren bei der Gründung eines Betriebes finanziell unterstützen. Laut Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert bekommt jeder, der sich selbstständig machen möchte, 70.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren. Unternehmen, die ökologisch wirtschaften, würden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Zusätzlich biete die Landgesellschaft mit der Hofbörse Pachtland an.


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„Das Programm ist für alle Existenzgründer offen, für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. Ich würde mich über viele Anträge aus dem Bereich des ökologischen Landbaus sehr freuen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die junge Generation sehr viel Wert auf die Belange von Umwelt, Natur und Gesellschaft legt. Ich bin mir sicher, dass wir verantwortungsvollen jungen Menschen hier einen Weg ebnen. Ausgestattet mit dem neuesten Wissen werden sie eine Bereicherung sowohl für die Branche als auch für die Dörfer sein, in denen sie sich niederlassen“, so Dalbert.


Sie freue sich über jeden jungen Landwirt, der den Mut und eine Zukunftsvision hat, um sich selbstständig zu machen. Denn in der Landwirtschaft stehe in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an.


Details zum Junglandwirteprogramm


Das „Junglandwirtegrogramm“ umfasst die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte, deren Antragsverfahren im Juli startet. Innerhalb von 24 Monaten nach der Existenzgründung ist eine Antragstellung in diesem Programm möglich, wenn die Junglandwirte jünger als 40 Jahre sind. 70.000 Euro werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt. Diese Starthilfe ist mit der Forderung verbunden, dass sie Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen. Ökologisch wirtschaftende Unternehmen werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt.


Anträge können die Junglandwirte und Jugendlandwirtinnen beim für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten stellen. Alle Unterlagen finden sich auch auf www.elaisa-sachen-anhalt.de, sobald der Startschuss im Juli fällt.


Bereits angelaufen sind zwei weitere Bausteine des Junglandwirteprogramms: Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an. Die Landgesellschaft hält für die interessierten Junglandwirte eine Hofbörse vor und kann unter bestimmten Voraussetzungen passgenau Flächen bereitstellen. Informationen: http://www.lgsa.de/de/grundstuecke/hofboerse-angebote/index.html


Ökolandbau in Sachsen-Anhalt auf dem Vormarsch


Außerdem präsentierte Dalbert neue Zahlen zum Ökolandbau. Für den ab 2018 beginnenden Förderzeitraum zur Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft wurden 17.000 Hektar neu beantragt. Der Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Sachsen-Anhalt würde damit von 4,7 Prozent auf 6,1 Prozent steigen. Das entspricht einem Zuwachs bei Flächen und Betrieben (neu: 135 Betriebe) von etwa einem Drittel.


"Diese Zahlen zeigen, dass es im Jahr 2016 die richtige Entscheidung war, die Flächenprämie und die Prämie für sogenannte ‚Umsteller‘ für die ökologische Bewirtschaftung auf den maximal von der EU zugelassenen Betrag zu erhöhen. Für viele Betriebe ist dies ein wichtiger Anreiz, auf Ackerbau und Viehzucht nach der EU-Öko-Verordnung umzustellen. Damit kommen wir unserem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel von 20 Prozent Anteil Ökolandbau an der gesamten Landwirtschaft einen Schritt näher“,so die Ministerin weiter


Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft


Die Fläche, die derzeit in der Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist, beträgt: 55.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 4,7 %. Durch die hinzukommende Fläche von 17.000 ha erhöht sich die ab 1. Januar 2018 in der Förderung befindliche Fläche auf 72.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 6,1 %. Da einige Betriebe in Natura 2000-Gebieten ökologisch wirtschaften und hier eine andere Förderung erhalten, liegt der Gesamtanteil ökologischer Landwirtschaft noch höher.


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