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8.000 Hektar für Gewässerrandstreifen

In Thüringen sollen landesweit die Landwirte dazu verpflichtet werden, an ihren Flächen Gewässerrandstreifen anzulegen. Bei der gestrigen Anhörung im Landtag zum Thüringer Wassergesetz hat der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) erneut seine Ablehnung des Gesetzes in der derzeit vorliegenden Fassung bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

In Thüringen sollen landesweit die Landwirte dazu verpflichtet werden, an ihren Flächen Gewässerrandstreifen anzulegen. Bei der gestrigen Anhörung im Landtag zum Thüringer Wassergesetz hat der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) erneut seine Ablehnung des Gesetzes in der derzeit vorliegenden Fassung bekräftigt. Die Ablehnung bezieht sich insbesondere auf die geplanten Regelungen für Gewässerrandstreifen und die Einrichtung von Gewässerunterhaltungsverbänden.


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Landesweit verpflichtende Regelung nicht nötig


Aus Sicht des TBV besteht keine fachliche Notwendigkeit für eine landesweit verpflichtende Regelung von Gewässerrandstreifen, da die Belastung der Oberflächengewässer in Thüringen zum einen nur ein regionales Phänomen darstelle und im Durchschnitt die Stickstoffüberschüsse weit unter den Werten in anderen Bundesländern liege. „Nur bei vier Prozent der Messstellen in Thüringen zeigt sich eine Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwertes von 50mg Nitrat/l, nur 11 der 124 Oberflächengewässer sind überhaupt belastet – dafür sollen 8.000 Hektar Ackerland geopfert werden? Das ist aberwitzig!“ so TBV-Vizepräsident Udo Große vor den Ausschussmitgliedern.


In Problemgebieten verbindliche Randstreifen


Sinnvoller erscheint dem TBV eine alternative Regelung, die sich an dem Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz orientiert, wonach die Wasserbehörde in Problemgebieten verbindliche Randstreifen festlegen kann. „Diese Regelung ist zielgenauer, flexibler und würde die gute Ergebnisse des kooperativen Gewässerschutzes in Thüringen anerkennen und fortsetzen. Außerdem bringt sie keine eigentumsrechtlichen und fördertechnische Probleme mit sich, wie das bisher angedachte Vorgehen“, so Große.


Bei den geplanten Gewässerunterhaltungsverbänden sind es die unklaren und kostenintensiven Strukturen, die aus Sicht des TBV zwingend geprüft werden müssen. Viele Fragestellungen zum Aufbau der Verbände, zur Beteiligung der Anlieger oder zur Umsetzung der zukünftigen Gewässerunterhaltung, sind noch völlig offen. Hier bestehe dringender Klärungsbedarf.

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