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80 % der niederländischen Gülleimporte gehen nach NRW

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat auf der Grünen Woche angeprangert, dass in seinem Bundesland rund 40 % der Grundwasserkörper so stark mit Nitraten belastet seien, dass ohne entsprechende Aufbereitung keine Gewinnung von Trinkwasser mehr möglich ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat auf der Grünen Woche angeprangert, dass in seinem Bundesland rund 40 % der Grundwasserkörper so stark mit Nitraten belastet seien, dass ohne entsprechende Aufbereitung keine Gewinnung von Trinkwasser mehr möglich ist.



Den Grund dafür sieht er in einem zu großen Eintrag von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch hohe Mengen von Gülle und Gärresten. „Sichtbar wird dies vor allem in den Regionen mit einer starken Nutztierhaltung, wie zum Beispiel im Münsterland oder am Niederrhein. Hier gibt es mittlerweile in vielen landwirtschaftlichen Betrieben einen Überschuss an Gülle, da die Stallanlagen immer größer geworden sind und damit die Konzentration der Tierhaltung in diesen Regionen in den letzten Jahren weiter zugenommen hat“, so der Grünen-Politiker.



Aber auch in den grenznahen Regionen des Niederrheins oder der Städteregion Aachen seien viele Grundwasserkörper mit Nitraten belastet. Als Ursache dort vermutet er Gülleimporte aus den Niederlanden. „Alleine im Jahr 2012 wurden rund 1,4 Mio. t Gülle aus den Niederlanden auf nordrhein-westfälischen Äckern ausgebracht. Das waren rund 80 % der Gülle, die von niederländischen Betrieben nach Deutschland exportiert wurde“, so Remmel.



Als Reaktion auf diese Problematik, hat das NRW-Landwirtschaftsministerium eine Novellierung der Dünge-Verordnung eingefordert. „Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, da wir es bisher nicht geschafft haben, unsere Nitratwerte einzuhalten“, sagte Remmel weiter. „Wir haben uns sowohl über die Agrarministerkonferenz als auch über den Bundesrat schon mehrmals für eine Novellierung der Dünge-Verordnung eingesetzt. Bis jetzt hat das Bundeslandwirtschaftsministerium aber noch keinen Entwurf vorgelegt.“



Folgende Kernpunkte sind Bestandteil des NRW-Vorschlags zur Novellierung der Dünge-Verordnung:

  • Ausweitung der Sperrzeiten für die Gülleausbringung im Herbst,

  • Erhöhung der notwendigen Lagerkapazität, auch für die Lagerung von Gärresten aus Biogasanlagen,

  • Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Begrenzung der organischen Stickstoffdüngung auf maximal 170kg Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr,

  • verbesserte Bilanzierungsmethoden wie die Hoftorbilanz,

  • Aufzeichnungspflicht für die Düngebedarfsermittlung und

  • konsequente Begrenzung und Sanktionierung betrieblicher Nährstoffüberschüsse.

„Ich halte es grundsätzlich für problematisch, wenn auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mehr Gülle anfällt, als auf eigenen Flächen ausgebracht werden kann“, ergänzte Minister Remmel. „Hinzu kommen dann häufig noch Biogasanlagen, die die Situation in den viehintensiven Regionen zusätzlich verschärfen. Eines unserer Hauptziele wird es dementsprechend sein, in Zukunft wieder eine stärkere Flächenbindung in der Tierhaltung zu erreichen.“

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