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SuedLink: 20 Euro/m Entschädigung würden den Strom nur 0,04 Cent teurer machen

Die voraussichtlich von den großen Stromtrassen betroffenen Land- und Forstwirte in Niedersachsen erneuern drei zentrale Forderungen, die bei der Umsetzung der Planungen zu berücksichtigen sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die voraussichtlich von den großen Stromtrassen betroffenen Land- und Forstwirte in Niedersachsen erneuern drei zentrale Forderungen, die bei der Umsetzung der Planungen zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der drei großen Vorhaben, SüdLink, SüdOstlink und ANord, muss die Rücksichtnahme auf den Boden als Produktionsgrundlage der betroffenen Land- und Forstwirte an allererster Stelle stehen.


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„Die Dimensionen der immensen Baustellen gehen uns Landwirten buchstäblich unter die Haut“, erklärt Dr. Holger Hennies, Landvolkvizepräsident und Sprecher der vom Leitungsbau betroffenen Grundeigentümer. Er fordert den Schutz vor Langzeitauswirkungen und die Nutzung von Technologien, die Schäden bestmöglich vermeiden.


Hennies nennt als zweite Forderung den Verzicht auf den Naturschutzausgleich im Rahmen der ökologischen Energiewende. „Die Energiewende steht im Dienste der Ökologie“, erinnerte er an den Grund für den Trassenbau. Mit Hilfe der bodenkundlichen Baubegleitung müsse das Ziel verfolgt werden, zusätzlichen Bedarf landwirtschaftlicher Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden.


Und schließlich erinnert Hennies an den dritten Punkt, der aus Sicht der Grundeigentümer bei dem Projekt Energiewende wichtig bleibt: „Den Land- und Forstwirten muss der für sie entstehende Nachteil durch wiederkehrende Zahlungen ausgeglichen werden“. Das land- und forstwirtschaftliche Eigentum werde über den Leitungsbau dauerhaft gesellschaftlich und privatwirtschaftlich genutzt, ein angemessener Ausgleich sei daher als wiederkehrende Zahlung fest vertraglich zu vereinbaren.


Hennies nennt als Nachteilsausgleich einen Betrag von zehn Euro je Leitungsmeter bei einer Leistung von zwei Gigawatt, daraus ergebe sich für SüdLink mit vier Gigawatt ein Betrag von 20 Euro je Leitungsmeter, rechnet er vor: „Der Strompreis würde sich um den Betrag von lediglich 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen“. Dem stünden jedoch erhebliche Einsparungen bei den sogenannten Redispatchkosten für netzstabilisierende Notmaßnahmen gegenüber, sie erreichten allein 2015 eine Größenordnung von einer Milliarde Euro.


Zugleich würden durch einen schnelleren Leitungsbau und den Verzicht auf das Hochfahren klimaschädlicher Kohlekraftwerke enorme CO2-Belastungen vermieden. „Die wiederkehrenden Zahlungen tragen nicht zuletzt zur Akzeptanz bei den betroffenen Grundeigentümern bei und ermöglichen einen früheren Baubeginn“, verdeutlicht Hennies. Letztlich würden sie den ökologischen Ansatz der Energiewende verstärken.

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