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BUND hält neue Vorgaben zur Antibiotikaanwendung für unzureichend

Als völlig unzureichend hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Pläne von Agrarministerin Ilse Aigner zur Eindämmung des Antibiotika-Missbrauchs zurückgewiesen. In der Neufassung des Arzneimittelgesetzes werde nicht das Ziel verfolgt, die Vergabe von Antibiotika zu senken, so die Kritik der Umweltschützer.

Lesezeit: 2 Minuten

Als völlig unzureichend hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Pläne von Agrarministerin Ilse Aigner zur Eindämmung des Antibiotika-Missbrauchs zurückgewiesen. In der Neufassung des Arzneimittelgesetzes werde nicht das Ziel verfolgt, die Vergabe von Antibiotika zu senken, so die Kritik der Umweltschützer. Auch bleibe bei der Ermittlung der Therapiehäufigkeit unberücksichtigt, welche Wirkstoffe in welcher Dosis zum Einsatz kommen, zitieren Zeitungen aus der Stellungnahme des BUND. Statt der eingesetzten Menge an Antibiotika werde lediglich die Zahl der Verabreichungen gezählt.


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Nicht einverstanden ist der Verband darüber hinaus mit der vorgesehenen Regel, künftig den Durchschnitt der Antiobiotika-Behandlungen zu ermitteln und nur nach oben abweichende Betriebe von den Behörden überprüfen zu lassen. Damit würde man auf einem sehr hohen Behandlungsniveau stehenbleiben. Stattdessen sollte man auf Basis der jetzt tatsächlich eingesetzten Antibiotika eine Verringerung um 50 % bis zum Jahr 2015 anstreben, heißt es. Schade sei nur, dass die Behörden gar keine wirksamen Strafen gegen auffällige Mäster erlassen könnten.


Darüber hinaus hält es der BUND für ärgerlich, dass Zuchtbetriebe und Fischfarmen von den Vorschriften zur Eindämmung der Medikamenten-Anwendung ausgeklammert sein sollen.


Die Novelle des Arzneimittelgesetzes hatte Aigner als Konsequenz aus Studien über zu hohe Antibiotikagaben in der Tiermast veranlasst. Das neue Gesetz soll erweiterte Kontrollmaßnahmen und konkrete Handlungsvorgaben auf Betriebsebene einführen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung signifikant zu reduzieren. (ad)


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