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ARIWA darf gegen Verbot der Akteneinsicht in Berufung gehen

Seit einigen Jahren verwehrt der Kreis Steinfurt der Tierrechtsorgansiation Animal Rights Watch (ARIWA) Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Der Verein pocht hingegen darauf, weil er von der damaligen rot-grünen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt worden sei und damit das Recht auf Verbandsklage habe.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit einigen Jahren verwehrt der Kreis Steinfurt der Tierrechtsorgansiation Animal Rights Watch (ARIWA) Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Der Verein pocht hingegen darauf, weil er von der damaligen rot-grünen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt worden sei und damit das Recht auf Verbandsklage habe.


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Nachdem auch das Verwaltungsgericht Münster das Verbot der Akteneinsicht am 19. April 2016 bestätigte und eine Berufung nicht zugelassen wurde, ist nun das Oberverwaltungsgericht NRW der Argumentation von ARIWA gefolgt und hat auf Antrag des Vereins die Berufung zugelassen. Der Verein sowie die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz hoffen nun, dass sie in einem Berufungsverfahren Recht bekommen.


Konkret wollen sie die Akten von Schulze Föcking einsehen, es dürfte aber auch um andere Fälle wie die Einbrüche beim WLV-Präsidenten Johannes Röring gehen. Die Aktivisten werfen dem Veterinäramt in Steinfurt vor, allenfalls Gefälligkeitskontrollen im Stall der Ministerin durchgeführt zu haben. Kontrollen durch der Ministerin unterstellte Veterinärämter seien wegen Befangenheit untauglich. Der Tierschutzverband will Vorwürfe gerichtlich prüfen lassen und die „bisherige, systematische Intransparenz der Veterinärämter gegenüber den Tierschützern“ beenden, betont Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA.

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