Gegen weitere Verschärfungen im Rahmen der Düngeverordnung hat sich der Landwirtschaftsausschuss im Bayerischen Landtag gewandt. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Grünen stimmten am vergangenen Mittwoch einem Antrag von CSU und FDP zu, nach dem bei der Novellierung der Düngeverordnung auf die Belange der bayerischen Landwirtschaft Rücksicht genommen und auf unverhältnismäßige Verschärfungen verzichtet werden solle, die von den landwirtschaftlichen Betrieben in der Praxis kaum vollzogen werden könnten.
Insbesondere seien eine Ausweitung des Mindestlagerraums für Gülle, Jauche und andere Wirtschaftsdünger von sechs auf neun Monate, erhebliche Verschärfungen bei der zulässigen Ausbringtechnik sowie massive Einschränkungen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern nach der Ernte der Hauptkultur mit Nachdruck abzulehnen. Zudem solle die Regierung alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, inwieweit die Derogationsregelung auch nach 2013 angewendet werden könne. Hierzu legten die Freien Wähler (FW) einen ergänzenden Antrag vor, dem der Ausschuss nach Angaben der Fraktion ebenfalls zustimmte. In diesem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Fortsetzung der Regelung einzusetzen.
FW-Agrarsprecherin Ulrike Müller betonte, für die Landwirte sei es entscheidend, dass die Ausbringung von 230 kg Stickstoff pro Hektar aus tierischen Ausscheidungen auf Grünland und Feldgras unter bestimmten Auflagen möglich bleibe. Dadurch werde der innerbetriebliche Nährstoffkreislauf gesichert. Würde diese Ausnahmeregelung abgeschafft, müsste der bedarfsgerecht eingesetzte Wirtschaftsdünger durch Mineraldünger ersetzt werden. Dies würde klar dem Gebot einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft widersprechen.
Müller wies darauf hin, dass es im Allgäu gute fachliche Praxis sei, auf dem Grünland vier bis fünf Schnitte durchzuführen. Es wäre hier unsinnig, die eigenen Wirtschaftsdünger nicht auszubringen und dafür Mineraldünger zu kaufen, so die Abgeordnete. Unterdessen hat sich auch die Agrarministerkonferenz für eine Weiterführung der Derogation ausgesprochen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Ressortchefs der Länder am vergangenen Freitag in Berchtesgaden. (AgE)