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Abschlagfreie Rente mit 63 auch für Landwirte

Die geplanten Änderungen im Rentenrecht sollen in wesentlichen Teilen auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz hervor, den das Bundesarbeitsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat.

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Die geplanten Änderungen im Rentenrecht sollen in wesentlichen Teilen auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz hervor, den das Bundesarbeitsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat.


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Danach sollen Landwirte sowohl in den Genuss der erhöhten Erwerbsminderungsrente als auch der geplanten Anhebung des Budgets für medizinische Rehabilitationsleistungen sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe kommen. Darüber hinaus sollen Landwirte, die 45 Jahre Beiträge zur AdL gezahlt haben, ebenfalls abschlagfrei mit 63 Jahren in Rente gehen können.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Landwirte, die ihren Betrieb aufgegeben haben und deswegen in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt sind, nicht schlechter gestellt werden dürfen. Deren Beitragszeiten in der AdL seien bei der Ermittlung der Anzahl der Beitragsjahre anzurechnen, so der Bauernverband.

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