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Aeikens: "Wer existenzbedroht ist, lässt sich auch in die Bücher gucken!"

Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens verteidigt das Antragsverfahren für die Dürrehilfen. Er kritisiert, dass sich viele Betriebe nicht in die Bücher schauen lassen. Ohne Nachweis der Bedürftigkeit gehe es aber nicht, das wäre dem Steuerzahler sonst nicht zu vermitteln. Kritik kommt aus Ostdeutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens verteidigt die aktuelle Praxis des Antragsverfahrens für die Dürrehilfen. Vor allem von ostdeutschen Bauernverbänden hatte es zuletzt massive Kritik an dem bürokratischen Verfahren gegeben, das Gesellschaften oder große Betriebe direkt aussortiert.

 

Laut Aeikens sind klare Kriterien bei der Auszahlung von Dürrehilfen zwingend notwendig. Er hält nichts von Forderungen, gänzlich auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten und Gelder „lockerer“ zu verteilen. 

 

„Die Dürrehilfen sind für die bestimmt, die existenzbedroht sind. Eine Auszahlung soll so schnell wie möglich geschehen. Der Bund hat die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern bereits unterschrieben. Die Länder, die gegengezeichnet haben, bekommen das ihnen zustehende Geld umgehend überwiesen. So können rasch Abschlagszahlungen an die existenzbedrohten Bauernfamilien ausgezahlt werden.

 

Soweit das Geld bei bestimmten Bauern angeblich „nicht ankommt“, hängt dies nicht an einer zu bürokratischen Ausgestaltung der Dürrehilfe, sondern schlichtweg daran, dass sich manche Betroffenen nicht in die Bücher schauen lassen wollen und lieber auf Hilfen verzichten oder daran, dass die Verluste durch Mehreinnahmen bei den gestiegenen Verkaufspreisen kompensiert wurden und eine Existenzbedrohung damit gar nicht vorliegt“, kontert Aeikens.

 

Der Vertreter des Bundesagrarministeriums ist sich sicher, wer wirklich existenzbedroht ist, der ist auch offen für die notwendige Darstellung seiner Bedürftigkeit. Er könne zwar verstehen, dass das manche nicht wollen, aber genauso verständlich müsse sein, dass der Staat auf klare rechtliche Regelungen bestehen müsse. Das sei man dem Steuerzahler schuldig. „Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach Gießkannenprinzip, sondern nur nach klaren, an der Bedürftigkeit der Unternehmen orientierten Kriterien ausgezahlt werden darf. Das war im Übrigen ebenso bei der Dürre 2003 der Fall, und dieser Weg ist auch dieses Mal zusammen mit den Ländern gemeinsam entwickelt worden. Wer jetzt die Dürrehilfen schlecht redet, möchte vielleicht davon ablenken, dass sich die Situation in der Landwirtschaft durchaus differenziert darstellt.“

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