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Aeikens hält an Agrarstrukturgesetz fest

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens hält an seinem Ziel fest, den Bodenmarkt strenger zu regulieren. „Das Thema ‚Agrarstrukturgesetz‘ bleibt auf der Tagesordnung“, bekräftigte der Minister in einem Gespräch mit AGRA-EUROPE. Man werde es nach der Landtagswahl im Frühjahr wieder aufgreifen.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens hält an seinem Ziel fest, den Bodenmarkt strenger zu regulieren. „Das Thema ‚Agrarstrukturgesetz‘ bleibt auf der Tagesordnung“, bekräftigte der Minister in einem Gespräch mit AGRA-EUROPE. Man werde es nach der Landtagswahl im kommenden Frühjahr wieder aufgreifen.

 

„Wir bleiben da dran“, versicherte der CDU-Politiker, der auf die Unterstützung seines Ansatzes durch alle Landtagsfraktionen mit Ausnahme der Linken hinwies. Der Minister räumte ein, dass es im landwirtschaftlichen Berufsstand teilweise Bedenken gegen einzelne geplante Maßnahmen gebe. „Ich hoffe, dass diese Bedenken nicht grundsätzlicher Art sind“, so Aeikens. Es gehe nicht nur um Landwirtschaft, sondern um den ländlichen Raum. Gleichzeitig sei der vorliegende Gesetzentwurf jedoch „nicht in Stein gemeißelt“.

 

Aeikens: „Wir sind bereit, Änderungen vorzunehmen, erwarten aber Vorschläge, wie man es anders und besser machen könnte.“ Nur „Nein“ zu sagen, reiche nicht. Der Deutsche Bauernverband (DBV) betonte nach einer Diskussion mit dem Minister im Rahmen seiner Präsidiumssitzung große Übereinstimmung in der Zielsetzung der Bodenmarktpolitik.


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Breit gestreutes Eigentum als Ziel


Es gehe darum, aktive, in der Region verankerte Landwirtschaftsbetriebe – unabhängig von ihrer Rechtsform – beim Bodenkauf zu stärken und dem Engagement außerlandwirtschaftlicher Investoren sowie wettbewerbsschädlichen Konzentrationen am Bodenmarkt Grenzen zu setzen, erklärte der DBV. Ein breit gestreutes Eigentum an Grund und Boden sei eine Voraussetzung für nachhaltige landwirtschaftliche Strukturen und für die Entwicklung in den ländlichen Räumen. Bei der Ausgestaltung geeigneter rechtlicher Instrumente bestehe jedoch noch Diskussionsbedarf, räumte der Bauernverband nach dem Treffen mit Aeikens in einer Presseverlautbarung ein.


Problem unverändert akut


Der Minister sagte gegenüber AGRA-EUROPE, er erfahre über die Landesgrenzen hinaus Unterstützung für seine Initiative zu einer strengeren Regulierung des Bodenmarkts. Rückenwind erhalte er nicht zuletzt auf Bundesebene.

 

Aeikens verwies auf das klare Bekenntnis des Bundesfachausschusses Landwirtschaft und Ernährung (BFA) der CDU zu einer breiten Streuung des Bodeneigentums. Voraussetzungen dafür seien ein funktionierender Wettbewerb auf dem Bodenmarkt und eine Kontrolle des Erwerbs von Unternehmensanteilen. „Das sind auch für mich zentrale Anliegen“, betonte der seit nunmehr sechs Jahren amtierende Minister.

 

Positiv wertet er die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu rechtlichen Fragestellungen. Dem Ministerium zufolge bestehen keine juristischen Einwände gegen eine Einbeziehung des Erwerbs von Unternehmensanteilen in das Grundstückverkehrsgesetz.

 

Ausdrücklich bestätigte das Justizressort zudem in einem Schreiben die Gesetzgebungskompetenz des Landes im Bereich des landwirtschaftlichen Bodenrechts. Dies schließt die im Gesetzentwurf behandelten Fragestellungen ein. Das Problem ist aus Sicht von Aeikens unverändert akut: „Das Interesse von Investoren ist ungebrochen.“ Mittlerweile führten die Übernahme von Unternehmen sowie intransparente Beteiligungsverhältnisse auch bei Verpächtern zu einem spürbaren Unbehagen. Sie wollten wissen, wer ihre Flächen bewirtschaftet.


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