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Änderung des Jagdrechtes nimmt nächste Stufe

Die Bundesregierung hält die meisten Anregungen des Bundesrates zur vorgeschlagenen Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes zur besseren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) für gerechtfertigt, will diese aber zumeist in eigenen Verfahren klären.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hält die meisten Anregungen des Bundesrates zur vorgeschlagenen Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes zur besseren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) für gerechtfertigt, will diese aber zumeist in eigenen Verfahren klären.


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Unter anderem will die Bundesregierung die von der Länderkammer vorgeschlagene Regelung über einen Schießübungsnachweis im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes berücksichtigen. Auch einer Änderung des „Jederzeit“-Kriteriums im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei einem ASP-Ausbruch steht die Regierung grundsätzlich offen gegenüber, will dies aber im Zuge der anstehenden EEG-Novellierung klären und nicht bereits im aktuellen Änderungsgesetz.


Die Länderkammer hat dies vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die Anlagenbetreiber bei einem ASP-Ausbruch und einer daraus folgenden eingeschränkten Güllenutzung nicht endgültig ihren Anspruch auf den Güllebonus verlieren. Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde bei Bewegungsjagden stimmt die Regierung allerdings zu.

 

Neue Plakate und Handzettel


Dagegen sieht die Bundesregierung grundsätzlich keine Möglichkeit, zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) sowie für „ein belastbares“ Krisenmanagement zur Verfügung zu stellen. Sie verweist auf die bereits seit 2014 unter „Aufwendung erheblicher Geldmittel“ durchgeführten Informationskampagnen mittels Plakaten und Handzetteln unter anderem für osteuropäische Erntehelfer. Diese sollen im laufenden Jahr durch weitere Kommunikationsmaßnahmen, wie Broschüren oder Handzettel für Landwirte, Jäger und Reisende aus Osteuropa, unterstützt werden. Zudem sei eine Informationsbroschüre an Jagdreiseveranstalter und Jagdschulen versandt worden.


Unterdessen stellte der forst- und jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, generell den Eingriff ins Jagdrecht zur Seuchenbekämpfung in Frage.

 

Für FDP nicht zielführend


Nach Ansicht der FDP sind die von der Union und der SPD geplanten Änderungen des Jagdrechts unverhältnismäßig und im Sinne einer effektiven ASP-Bekämpfung nicht zielführend. Unter anderem sollen die Behörden künftig bei einem ASP-Ausbruch die Einzäunung von Risikogebieten und Ernteverbote auf landwirtschaftlichen Flächen anordnen dürfen.


Darüber hinaus sind für einen solchen Fall auch Beschränkungen des Personen- oder Fahrzeugverkehrs, Ausnahmen bei den Setz- und Brutzeiten zur Seuchenbekämpfung sowie die Unterstützung der Jäger bei der verstärkten Bejagung durch Gehilfen geplant.


Die Liberalen halten die vorgesehene Übertragung jagdlicher Aufgaben an Veterinärbehörden für zu weitreichend. Die FDP befürchtet zudem aufgrund der geplanten Dokumentationspflichten und Abschusspläne einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Jäger.

 

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