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Änderungen zur Agrarförderung 2018 sind beschlossen

Mit der heutigen Verabschiedung der Omnibus Verordnung im Europäischen Parlament und im EU-Agrarministerrat können ab Januar 2018 viele Vereinfachungen für die Landwirtschaft in Kraft treten. Bei den neuen Regeln zum Dauergrünland und zum Ackerstatus ist allerdings noch nicht sicher, wie Deutschland sie umsetzt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit der heutigen Verabschiedung der Omnibus Verordnung im Europäischen Parlament und im EU-Agrarministerrat können ab Januar 2018 viele Vereinfachungen für die Landwirtschaft in Kraft treten. Bei den neuen Regeln zum Dauergrünland und zum Ackerstatus ist allerdings noch nicht sicher, wie Deutschland sie umsetzt.


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Das Plenum des Europäischen Parlaments und der EU-Agrarministerrat haben heute den Schlussstrich unter die Omnibus Verordnung, die Vereinfachungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bringen soll, gezogen. Damit können die Regelungen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und gelten für die Anträge für Agrarzahlungen 2018. Kern des Paketes sind Änderungen für das Greening, bei der Junglandwirteprämie, beim Dauergrünland und Ackerstatus, für Milchlieferverträge, für die Nachweise eines „aktiven Landwirtes“ sowie für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten.


  • Danach sind auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) künftig auch Miscanthus (Gewichtungsfaktor 0,7), durchwachsene Silphie (Gewichtungsfaktor 0,7) und Brachen mit Honigpflanzen (als Bienenweiden mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5) erlaubt. Der Gewichtungsfaktor für Eiweißpflanzen steigt von 0,7 auf 1,0, der für Kurzumtriebsplantagen von 0,3 auf 0,5. Betriebe mit mehr als 75 % Grünland oder mehr als 75 % Leguminosen, Brachen, Ackergras oder anderen Grünfutterpflanzen brauchen künftig keine 5 % ÖVF mehr vorweisen, auch wenn deren restliche Ackerfläche 30 ha überschreitet.
  • Für Junglandwirte ist mit den Änderungen gewährleistet, dass sie die Junglandwirteprämie künftig auch für die vollen fünf Jahre gewährt bekommen können.
  • Der Umgang mit dem Dauergrünland und dem Ackerstatus ist durch die Änderungen noch nicht vollkommen geklärt. Denn hier kommt es noch darauf an, wie Deutschland den EU-Verordnungstext umsetzt. Laut der neuen Verordnung können nun die Mitgliedstaaten entscheiden, ob für sie regelmäßiges Pflügen alle fünf Jahre ausreicht, um den Status einer Fläche als Ackerland zu behalten. Dazu müsste Deutschland sich bis Ende März 2018 festlegen. Die Erörterungen zwischen Bund und Ländern dazu haben bereits begonnen, sind aber laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium noch nicht beendet.
  • Milcherzeuger können laut den nun verabschiedeten Änderungen künftig einen Vertrag von ihren Molkereien verlangen, der Milchpreis und -menge festlegt. Für Genossenschaften gilt das nur dann nicht, wenn deren Satzungen bereits Preis und Menge regeln. Ob dies der Fall ist, muss jede Genossenschaft selbst prüfen.
  • Die umfangreiche und komplizierte Dokumentations- und Nachweisführung zum „aktiven Landwirt“ schafft die nun beschlossene Omnibus Verordnung ab.
  • Außerdem bekommen die Mitgliedsländer mit der Verordnung ein Jahr mehr Zeit, die benachteiligten Gebiete neu abzugrenzen.


Der EU-Agrarkommissar Phil Hogan begrüßte den Abschluss der Omnibus Verordnung in der Agrarpolitik. „Dies ebnet den Weg für eine Reihe von erheblichen Vereinfachungsmaßnahmen, die die Leben der Bauern erleichtern sollen“, sagte Hogan. Auch der bayerische CSU-Europaabgeordnete Albert Deß zeigte sich erfreut. „Für unsere Landwirte haben wir ein gutes Ergebnis erreicht. Der Kompromiss bedeutet für sie mehr Optionen beim Greening, klare Rechtssicherheit beim Dauergrünland und zahlreiche Vereinfachungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Definition ‚aktiver Landwirt“, sagte er.

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