Mehr als 50 Änderungsanträge hat der Agrarausschuss des Bundesrates zur Düngemittelverordnung beschlossen. Keine Mehrheit fand wiederum ein Antrag Bayerns, die vorgesehenen detaillierten Anforderungen an Informationen zu Inhaltsstoffen und hygienischen Eigenschaften auch für wirtschaftseigenen Dünger zu streichen. Lediglich die geplante Verpflichtung zur Untersuchung auf Salmonellenfreiheit bei in Verkehr gebrachtem Wirtschaftsdünger halten die Länder für nicht verhältnismäßig. Auch der von Bayern geforderte Verzicht auf die Kennzeichnung von Wirtschaftsdünger bei Abgabe an einen anderen in der Nähe gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb bekam keine Mehrheit. Damit muss aller Voraussicht nach künftig ab einer Abgabe von 200 t an einen anderen Betrieb der Nährstoffgehalt von Gülle und Mist gekennzeichnet werden. Abgelehnt wird von Länderseite ein geplantes Ausbringungsverbot von Gärresten aus Biogasanlagen mit tierischen Bestandteilen. Erneut nicht zur Abstimmung kam ein Antrag Nordrhein-Westfalens, in der Düngemittelverordnung ganz auf einheitliche Schwermetallgrenzwerte für alle Düngemittel zu verzichten und wesentliche stoffliche Anforderungen für Düngemittel aus Klärschlamm oder Bioabfall damit vorrangig dem Abfallrecht zu überlassen. Der Bundesrat wird sich am 10. Oktober 2008 mit der Düngemittelverordnung befassen.
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