Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus News

Agrardiesel: Chaos beim Zoll

Verwirrende Formulare und eine neue Frist zum 30.6. sorgen beim Agrardieselantrag aber auch bei der Stromsteuererstattung für Aufruhr. Spass gemacht haben sie noch nie, der Agrardieselantrag oder der Antrag auf Stromsteuererstattung. Doch in diesem Jahr hat der Zoll noch einmal kräftig einen drauf gelegt.

Lesezeit: 4 Minuten

Verwirrende Formulare und eine neue Frist zum 30.6. sorgen beim Agrardieselantrag aber auch bei der Stromsteuererstattung für Aufruhr.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Spass gemacht haben sie noch nie, der Agrardieselantrag oder der Antrag auf Stromsteuererstattung. Doch in diesem Jahr hat der Zoll noch einmal kräftig einen drauf gelegt. Sechs zusätzliche und relativ unverständliche Seiten sorgen derzeit bei Landwirten, Bauernverbänden, Maschinenringen und selbst bei den Hauptzollämtern vor Ort für heftige Diskussionen. Denn die Generalzolldirektion hat offenbar fast im Alleingang mit Hinweis auf die EU-Vorschriften zwei neue für Landwirte zwingende Formulare ins Internet eingestellt.


Wie läuft der Antrag für 2016?


Ganz genau sagen kann man es noch nicht, denn die aufbrandende Kritik bei Landwirten und Deutschem Bauernverband hat Hauptzollämter und Generalzolldirektion jetzt dazu veranlasst, über Änderungen nachzudenken.


Für einen „normalen“ Landwirt ohne Biogasanlage, Stromsteuererstattung etc., stellt sich der Agrardieselantrag derzeit wie folgt dar: Um die Erstattung zu erhalten, muss wie bisher zum 30.9.2017 der Antrag über die Menge vorliegen. Wie in den Vorjahren gibt es unter www.zoll.de zwei Optionen:

  • 1140 (Vollständiger Antrag): Diesen verwenden Sie bei Neugründungen, Betriebsleiterwechseln oder großer Änderung der Verbrauchsmengen. Hier fordert das zuständige Hauptzollamt meist Belege an. ODER:
  • 1142 (Kurzantrag): Dieser ist Standard für Betriebe, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben und keine großen Veränderungen aufweisen.
Dazu kommen für Verbräuche in 2016 zwei neue Formulare:
  • Das Formular 1139 ist zwingende Voraussetzung für die Beihilfe! Es beinhaltet die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ und fragt ab, welche Steuerbegünstigungen Sie erhalten. Neben dem Agrardiesel (§ 57 Energiesteuergesetz) könnte das z. B. die Steuerentlastung für KWk-Anlagen sein (§ 53 a/b Energiesteuergesetz) oder die Steuerentlastung für die Stromsteuer (§ 9b Stromsteuergesetz). Weitere Abfragen stellen sicher, ob Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist, z. B. in einer laufenden Insolvenz. Achtung: Das Formular 1139 wird derzeit angepasst.
  • Beim zweiten neuen Formular haben Sie die Wahl: Formular 1462 oder 1463. Ganz wichtig bei beiden: Hier gilt die Abgabefrist 30.6.!


Die erste Möglichkeit ist die jährliche Erklärung per Formular 1462. Hier müssen Sie in den letzten drei Jahren erhaltene Steuervergünstigungen eintragen. Achtung Sonderregel für 2016: Für dieses Jahr müssen Sie nur Erstattungsbeträge eintragen, die Sie im 2. Halbjahr 2016 (für den Verbrauch 2015) erhalten haben.


Möglichkeit zwei: Haben Sie wie die meisten Betriebe weniger als 150 000 € Steuerbegünstigungen in den letzten drei Jahren erhalten? Dann lassen Sie sich von Formular 1462 befreien und zwar, in dem Sie das Formular 1463 ausfüllen. Vorteil: Die Befreiung durch 1463 gilt immerhin für drei Jahre, Abgabefrist ist auch hier der 30.6.2017. Auch hier müssen Sie nur die Steuerentlastungen angeben, die Sie im zweiten Kalenderhalbjahr 2016 erhalten haben.


Wie geht es jetzt weiter?


Weil die Zollverwaltung angekündigt hat, die neuen Formulare weiter anzupassen, z. B. auch für das Onlineverfahren, sollten Sie vor dem Ausfüllen immer noch einmal im Internet schauen, ob Sie auch das aktuelle Formular haben! Darüber hinaus ist fraglich, welchen Auskünften man derzeit Glauben schenken kann: So wehrten sich die überraschten Hauptzollämter im Januar in einem Brandbrief gegen die Blitzaktion von oben und entwickelten eigene Umgehensweisen mit den neuen Formularen. So haben einige Hauptzollämter Anfang des Jahres den Landwirten offenbar auffällig schnell bereits nach zwei Wochen die Agrardieselerstattungen für 2016 überwiesen, ohne die neuen Formulare einzufordern. Und das, obwohl auf der Internetseite des Zolls klipp und klar steht, dass der Antrag auf Steuerentlastung ohne die neue Selbsterklärung abgelehnt wird.


Für Landwirte wichtig wäre jetzt, dass das Verfahren einfacher wird.

  • Ihnen brennt dabei Folgendes unter den Nägeln:
  • Die Formulare sind verwirrend.
  • Ohne Hilfe ist hier nahezu jeder Landwirt aufgeschmissen.
  • Viele der abgefragten Daten liegen bereits bei den Behörden vor.
  • Manche Formulare sind nicht elektronisch zu versenden, einzige Vorgehensweise ist der Ausdruck aus dem Internet mit Postversand.
Detaillierte Ausfüllhinweise des DBV finden Sie hier unter Heft+...

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.