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Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2017 jetzt stellen

Der Hessische Bauernverband erinnert seine Mitglieder daran, die Wintertage bis zum Beginn der Feldarbeiten zu nutzen, um die Agrardiesel-Steuerentlastung für das Jahr 2017 beim zuständigen Hauptzollamt in Dresden, Standort Löbau, Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung, Postfach 1465, 02704 Löbau, zu beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Hessische Bauernverband erinnert seine Mitglieder daran, die Wintertage bis zum Beginn der Feldarbeiten zu nutzen, um die Agrardiesel-Steuerentlastung für das Jahr 2017 beim zuständigen Hauptzollamt in Dresden, Standort Löbau, Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung, Postfach 1465, 02704 Löbau, zu beantragen. Mittlerweile liegen die Antragsformulare auch in Papierform bei den Kreisbauernverbänden vor. Folgende Vordrucke stehen zur Verfügung:


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  • Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Vollständiger Antrag“ (Formular 1140),
  • Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter „Kurzantrag“ (Formular 1142).


Den vereinfachten Antrag können alle Landwirte nutzen, die bereits für das Verbrauchsjahr 2016 einen Agrardieselantrag gestellt haben, der nicht abgelehnt wurde. Darüber hinaus darf der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Verordnung 651/2014 sein.


Die im vergangenen Jahr erforderliche Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) muss im Bereich der Agrardieselerstattung nicht mehr separat abgegeben werden. Sie wurde in die Formulare 1140 und 1142 integriert.


Dagegen muss die Erklärungspflicht für Steuerentlastungen, die im vergangenen Jahr ausgezahlt wurden, weiterhin gesondert ausgefüllt werden. Darunter fallen alle Arten der Energie- und Stromsteuererstattungen beziehungsweise Stromsteuerbefreiungen, somit auch die Agrardieselsteuererstattungen. Für im Jahr 2017 erhaltene Steuerentlastungen ist die entsprechende Erklärung (Formular 1462) beziehungsweise der Antrag auf Befreiung von Erklärungspflichten (Formular 1463) bis 30. Juni 2018 beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Unter https://enstransv.zoll.de steht hierfür auch ein elektronisches Verfahren zur Verfügung.


Der Hauptantrag muss bis spätestens 30. September 2018 (Ausschlussfrist) beim Hauptzollamt in Dresden vorliegen.


Alle Antragsunterlagen sind unter www.zoll.de (Service, Formulare und Merkblätter, Suchbegriff "Agrardiesel") sowie auf der Internetseite des Hessischen Bauernverbandes www.HessischerBauernverband.de im Mitgliederbereich verfügbar.

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