Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2017 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Denn die Abgabefrist endet am 30. September 2018. Da dieses Datum auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist am Montag, dem 1. Oktober 2018, aus, erinnert der Hessische Bauernverband.
Wer diese Ausschlussfrist versäumt, dem könne das zuständige Hauptzollamt in Dresden, Standort Löbau, Postfach 1465, 02704 Löbau, keine Steuerentlastung gewähren.
Bei Online-Anträgen ist lauzt dem HBV zu beachten, dass zusätzlich zu den elektronisch übermittelten Daten auch der unterschriebene komprimierte Vordruck bis zum Ablauf der vorgenannten Frist beim Hauptzollamt eingeht.
Die erforderlichen Vordrucke und Formulare könnten auf der HBV-Internetseite www.HessischerBauernverband.de im Mitgliederbereich oder unter www.zoll.de heruntergeladen werden.