Die bei der Agrardieselsteuererstattung für das Verbrauchsjahr 2016 erstmals erforderlichen neuen Formulare 1462 (Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen) oder 1463 (Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen…) müssen bis zum 30. Juni 2017 bei der zuständigen Behörde – für Hessen ist das das Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, Postfach 1465, 02704 Löbau, eingegangen sein.
Für den Agrardieselantrag 2017 (Verbrauchsjahr 2016) gilt nach wie vor die Abgabefrist 30. September 2017. Bis zu diesem Datum muss auch die so genannte Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) eingereicht werden. Damit die Ausschlussfrist (30. September) nicht versäumt wird, empfiehlt der Hessische Bauernverband, alle Antragsunterlagen spätestens bis zum 30. Juni 2017 zum Hauptzollamt nach Löbau zu schicken.
Vordrucke und Formulare sind auf der HBV-Internetseite im Mitgliederbereich oder unter Zoll.de zu finden. Bei Fragen zum Thema stehen die Geschäftsstellen der Kreis- und Regionalbauernverbände zur Verfügung.