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Ärger: Agrargenossenschaften haben keine Chance auf Dürrehilfe

Bei der Beantragung der Dürrehilfen hat sich inzwischen gezeigt, dass sich die Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. Enttäuscht, dass kein praktikables Verfahren möglich war und dass nun doch faktisch einige Betriebsformen im Vorhinein ausgeschlossen werden zeigt sich Olaf Feuerborn.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Beantragung der Dürrehilfen hat sich inzwischen gezeigt, dass sich die Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. Enttäuscht, dass kein praktikables Verfahren möglich war und dass nun doch faktisch einige Betriebsformen im Vorhinein ausgeschlossen werden zeigt sich Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.


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Das ein durch Steuergelder finanziertes Förderverfahren möglichst zu keinen Rückforderungen führen soll ist seiner Meinung zwar nachzuvollziehbar. Nur die jetzt vorliegenden mehrstufigen Antragsschritte seien am Ende das Produkt maximaler staatlicher Vorsicht und konterkarierten das eigentliche Ziel der Unterstützung betroffener Betriebe. "Für den Bauernverband ist das ein nicht hinnehmbares Ergebnis der finalen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern", sagte Feuerborn am Donnerstag.


Im Detail benachteiligen diese Regelungen laut dem Landwirt Agrarunternehmen mit einer großen Zahl von Gesellschaftern wie zum Beispiel Agrargenossenschaften in einem solchen Maße, dass sie faktisch nicht in die Nähe einer Antragsberechtigung kommen. So stellt neben mehreren anderen Kriterien die Bedürftigkeitsprüfung und Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der möglichen Finanzhilfe in Teilen eine unüberwindbare Hürde bei der Beantragung der Gelder dar.


"Was bei privat geführten Betrieben in Grenzen nachvollziehbar sein kann, stellt vielfältig organisierte Agrarunternehmen mit einer großen Zahl an Gesellschaftern vor ein fast unlösbares Problem. Denn diese werden nicht von Einzelunternehmern geführt, sondern gründen sich auf eine Vielzahl von Mitgliedern, die mit ihren Einlagen für die nötige finanzielle Basis sorgen. Das private Vermögen dieser Genossen in kürzester Antragszeit zu prüfen und gegebenenfalls heranzuziehen, ist weder sinnvoll noch erklärbar – da der einzelne Genosse in der Regel nicht für eventuelle Verluste der gesamten Genossenschaft haftet. Das ist ein elementarer Unterschied zu anderen juristischen Unternehmensformen und Einzelunternehmen", schildert Feuerborn.


Der Bauernverband befürchtet, dass nicht nur Agrargenossenschaften, sondern auch weitere juristische Personen in der Form von Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen aufgrund der Komplexität von einer Antragstellung Abstand nehmen und so mit den teils existenzgefährdenden Dürre-Einbußen allein gelassen werden. "Wenn das Hilfsprogramm nicht im vollen finanziellen Umfang angenommen werden sollte, dann nicht, weil die Betriebe nicht wollten. Vielmehr dürften sie vor den auferlegten Antragsstufen kapitulieren und auf die Inanspruchnahme lieber gänzlich verzichten. Die dazukommende kurze Antragsfrist aufgrund der langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird ihr Übriges dazu tun", so der Präsident aus Sachsen-Anhalt.

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