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Agrarhandel warnt vor Wettbewerbsverzerrungen durch neue Gebühren

Durch überhöhte und nicht kalkulierbare Gebühren wird die Landwirtschaft in Niedersachsen nach Ansicht der Agrargewerblichen Wirtschaft erheblich belastet. Das Land plant derzeit im Alleingang, amtliche Lebens- und Futtermittel­kontrollen über Gebühren anstatt wie alle anderen Bundesländer über Steuern zu finanzieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Durch überhöhte und nicht kalkulierbare Gebühren wird die Landwirtschaft in Niedersachsen nach Ansicht des Bundesverbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) erheblich belastet. Das Land plant derzeit im Alleingang, amtliche Lebens- und Futtermittel­kontrollen über Gebühren anstatt wie alle anderen Bundesländer über Steuern zu finanzieren.


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Dadurch käme es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen nicht nur gegenüber Unternehmen in anderen Bundesländern, sondern auch gegenüber den Wettbewerbern im EU-Binnenmarkt, warnt BVA-Präsident Bruno Fehse eindringlich. Die Auswirkungen der geplanten Gebühren könnten nicht nur den Lebens- und Futtermittelbereich betreffen, sondern es ist zu befürchten, dass mittelfristig die Gesamtwirtschaft Niedersachsens nachteilig betroffen sein wird.


Auch die angebliche Entlastung des Steuerzahlers auf diesem Wege ist laut Fehse zu hinterfragen. Zwar würden amtliche Kontrollen bisher aus Steuermitteln bezahlt, so dass theoretisch eine Entlastung des Verbrauchers durch Steuersenkungen denkbar wäre. Weil aber von den Unternehmen direkt zu zahlende Gebühren aufgrund betriebswirtschaftlicher Erfordernisse zwangsläufig über höhere Lebensmittelpreise an den Verbraucher weitergegeben werden, wäre selbst eine Steuersenkung keine Entlastung für den Steuerzahler. Der würde nämlich die Gebühren über höhere Preise tragen und müsste dadurch sogar mehr Mehrwertsteuer zahlen, so der BVA-Präsident.

 

Allerdings betonte Fehse ausdrücklich, dass der private Agrarhandel amtliche Routinekontrollen als notwendiges staatliches Instrument sieht, um für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen. Diese Kontrollen seien jedoch eine staatliche Für- und Vorsorgeaufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist.


Der niedersächsische Verordnungsentwurf sieht für den normalen Kontrollbesuch eine Gebühr von 510 Euro vor, außerdem für jede Probenahme einschließlich Untersuchung 845 Euro. "Hierfür kann genauso wenig wie bei allgemeinen Straßenverkehrskontrollen eine Gebühr von den Kontrollierten erhoben werden, zumal diese Routinekontrollen ohne Anlass durchgeführt werden und bei vielen Kontrollen keine Verstöße festgestellt werden", kritisiert Fehse. Darüber hinaus sollten die Gebühren für Analysen im Rahmen der amtlichen Kontrolle teilweise weit über marktüblichen Preisen liegen, z.B. soll die für Aflatoxin geplante Gebühr 443 Euro gegenüber marktüblichen 45 Euro betragen.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass eine Änderung der Finanzierung der amtlichen Kontrollen durch Erhebung von Gebühren statt durch Steuern eine Änderung oder gar eine Verbesserung der Kontrollen bewirken könnte, so der BVA-Präsident abschließend. Ob daher der erhebliche Eingriff in die Wertschöpfungskette und die Wettbewerbsfähigkeit der Agribusiness-Unternehmen Niedersachsens berechtigt ist, sei daher mehr als fraglich.

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