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Agrarhaushalt 2020: „Es hätte noch schlimmer kommen können!“

Christina Schulze Föcking hält den Vorschlag der EU-Kommission, den Agrarhaushalt der Europäischen Union nach 2020 um rund 5 % zu kürzen, für diskussionsfähig. Die Überlegung von Agrarkommissar Phil Hogan, die Direktzahlungen bei 60.000 € pro Betrieb und Jahr zu kappen, lehnt die NRW-Landwirtschaftsministerin aber ab.

Lesezeit: 4 Minuten

Christina Schulze Föcking hält den Vorschlag der EU-Kommission, den Agrarhaushalt der Europäischen Union nach 2020 um rund 5 % zu kürzen, für diskussionsfähig. Die Überlegung von Agrarkommissar Phil Hogan, die Direktzahlungen bei 60.000 € pro Betrieb und Jahr zu kappen, lehnt die NRW-Landwirtschaftsministerin aber ab. Im Interview mit top agrar online signalisiert die CDU-Politikerin darüber hinaus Unterstützung für die Glyphosat-Minimierungsstrategie von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.


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Die EU-Kommission hat Anfang Mai vorgeschlagen, den EU-Agrarhaushalt nach 2020 um 5% zu kürzen. Was halten Sie davon?


Schulze Föcking: Wenn ich berücksichtige, welche Größenordnungen für Kürzungen schon einmal im Gespräch waren, ist die Richtung der Entwicklung erfreulich. In der Agrarpolitik liegen wichtige Aufgaben vor uns. Dazu zählen insbesondere die Verbesserung der Biodiversität, des Tierwohls, der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Kulturlandschaft. Aber genauso auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ländlichen Raums. Für alle diese Aufgaben werden erhebliche finanzielle Mittel benötigt. Wir haben uns für einen gleichbleibenden Haushaltsansatz stark gemacht und wir bewerten positiv, dass unsere Anstrengungen ihren Niederschlag in zunächst moderaten Kürzungsvorschlägen gefunden haben.


Die Diskussion um den künftigen EU-Haushalt beginnen nun entlang der genannten Eckdaten. Bund und Länder sind gefordert, mit den voraussichtlichen Kürzungen im Rahmen der Programmierung in der neuen Förderperiode umzugehen und unsere Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung zukunftsfest aufzustellen.


Darüber hinaus will Agrarkommissar Hogan eine obligatorische Kappung bei 60.000 Euro Direktzahlungen pro Betrieb und Jahr einführen. Können Sie da mitgehen?


Schulze Föcking: In NRW wären von der vorgeschlagenen Kappungsgrenze nur wenige Betriebe betroffen. Wir müssen aber bedenken, dass wir in Deutschland zwischen Ost, West, Nord und Süd eine sehr breite Streuung landwirtschaftlicher Betriebe haben. Dieser Vielfalt von Familienbetrieben bis zu genossenschaftlichen Mehrfamilienbetrieben mit der Kappung gerecht zu werden, ist ein schwieriges Unterfangen. Daher bevorzuge ich die bessere Vergütung der ersten Hektare, um diese besondere strukturelle Situation in der Bundesrepublik zu berücksichtigen. Diese Umverteilungsprämie ist in Deutschland etabliert und einfach umsetzbar.


Wie bewerten Sie Julia Klöckners Vorschläge für eine Glyphosat-Minimierungsstrategie?


Schulze Föcking: Die angekündigte Verordnung stellt die Grenze dessen dar, was EU-rechtskonform derzeit an Einschränkungen möglich ist. Die Einschränkungen greifen zudem Bereiche auf, bei denen die EU-Genehmigung von Glyphosat die Mitgliedstaaten zu Vorsichtsmaßnahmen verpflichtet, zum Beispiel beim Biodiversitätsschutz oder beim Gewässerschutz. 


Ziel ist es, Glyphosat deutlich restriktiver einzusetzen. Für die Erntereife beispielsweise ist die Verwendung des Mittels nur im absoluten Ausnahmefall notwendig. Darüber hinuas genehmigen wir in Nordrhein-Westfalen die Anwendung auf sogenanntem „Nichtkulturland“ also zum Beispiel auf kommunalen Flächen nicht.


Wir benötigen also ein Gesamtpaket aus sachgerechter Anwendung, wirksamen Alternativen und Auflagen, damit der Einsatz von Glyphosat reduziert wird. Allerdings gibt es Bereiche wie etwa hochgiftige Pflanzen wie die Herkulesstaude, für die eine Anwendung von Glyphosat auch weiterhin sinnvoll ist. 


Darüber hinaus gehende Minderungsmaßnahmen müssen wir nun im Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten Ackerbaustrategie gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickeln.


Sie haben bei der Vorstellung des NRW-Nährstoffberichtes gesagt, dass Sie mit den Branchenverbänden an einer weitergehenden „freiwilligen, aber verbindlichen Vereinbarung“ zur begleitenden Umsetzung der Düngeverordnung arbeiten. Welche Verbände werden daran beteiligt und um welche Maßnahmen geht es?


Schulze Föcking: Bei den weitergehenden freiwilligen, aber verbindlichen Vereinbarungen geht es mir vorrangig darum, einen guten Zustand der Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser) in NRW zu erreichen. Diese dürfen sich nicht nur auf eine ambitionierte Umsetzung der Düngeverordnung beschränken. Erste Gespräche hierzu wurden bislang mit dem RLV, WLV und dem Provinzialverband geführt. Darüber hinaus sind aber alle Verbände aufgerufen, sich mit eigenen Vorschlägen für eine kooperative Zusammenarbeit zu beteiligen.


Dabei sollen die konkreten zielführenden Maßnahmen in einem Diskussionsprozess vor Ort mit den landwirtschaftlichen Betrieben und den anderen Beteiligten diskutiert und erarbeitet werden, damit die Lösungen der jeweiligen örtlichen Problemstellung angepasst werden können. Für konkrete Ansätze sollen Widerstände und Finanzierungsnotwendigkeiten ermittelt und aufgelöst werden. Ziel ist die Umsetzung von Pilotprojekten in Modellregionen.

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