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Agrarminister legen Greening-Katalog an

Auf einen konkreten Forderungskatalog zum Greening haben sich die Agrarminister von Bund und Ländern geeinigt. Damit wollen sie die Vereinfachungsbestrebungen der EU-Kommission in die richtige Richtung lenken. Eine abschließende Bewertung zur Umweltwirkung der Maßnahmen trauen sie sich noch nicht zu.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf einen konkreten Forderungskatalog zum Greening haben sich die Agrarminister von Bund und Ländern geeinigt. Damit wollen sie die Vereinfachungsbestrebungen der EU-Kommission in die richtige Richtung lenken. Eine abschließende Bewertung zur Umweltwirkung der Maßnahmen trauen sie sich noch nicht zu.


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Die Agrarminister von Bund und Ländern haben bei ihrer Herbstkonferenz in Warnemünde eine Liste von Vorschlägen zum Greening aufgestellt. Sie sind sich einig „das Greening bis 2020 beizubehalten und notwendige Vereinfachungen nicht mit inhaltlichen Änderungen zu vermengen“, heißt es im Abschlussprotokoll der Minister.


Die EU-Kommission hatte im Juli angekündigt, bei den Bedingungen für das Greening nachschrauben zu wollen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt soll mit dem Votum der Bundesländer für folgende Veränderungen in Brüssel eintreten:


  • Zusammenführung von ähnlichen ökologischen Vorrangflächen (öVF) wie z.B. Feldränder und Pufferstreifen und Vereinheitlichung der Vorgaben (maximal einheitliche zulässige Breite 20 m, keine weitere Anrechnung von Ufervegetation)
  • Erweiterung des zu verwendenden Saatguts um Leguminosen bei der Anlage von Untersaaten
  • Zulassung des Anbaus stickstoffbindender Pflanzen auch als Gemenge
  • Die Möglichkeit einer Futternutzung von Zwischenfrüchten im Rahmen von öVF auf Grund außergewöhnlicher Umstände (z.B. ungünstige Witterung) analog zur Ausnahmeregelung bei Brachen und Feldrändern vorzusehen
  • Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen (z.B. Ackergras, Ackergras-Leguminosen-Mischungen) sowie aus der Produktion genommene Ackerflächen und aus der Erzeugung genommene und bachliegende Rebflächen von der Dauergrünlandentstehung auszunehmen


Meinungsverschiedenheiten gibt es hingegen zwischen den Agrarministern der Bundesländer über zwei umstrittene von EU-Kommission vorgeschlagene Verschärfungen des Greening. Bei der AMK sprachen sich insbesondere die Agrarminister von CDU/CSU, SPD sowie FDP und Linke (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen) dagegen aus, dass der Stilllegungszeitraum für öVF von sechs auf neun Monate verlängert wird. Außerdem fordern sie in einer Protokollerklärung, dass Pflanzenschutzmittel beim Anbau von Eiweißpflanzen auf öVF weiterhin erlaubt sein sollen. Bei beiden Forderungen gingen die Agrarminister der Grünen nicht mit.


Auch die Agrarminister von den Grünen machen eine eigene Protokollerklärung zum Greening und haben die Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen dafür mit ins Boot geholt. Sie fordern ihrerseits beim Greening die Erweiterung des Aussaatzeitraums von Blühstreifen als öVF bis zum 15. Mai zu ermöglichen.


Eine abschließende Bewertung trauen sich die Agrarminister nach knapp zwei Jahren Erfahrungen mit dem Greening noch nicht zu. Das breite Angebot an Maßnahmen sei trotz bürokratischem Aufwand gut angenommen worden, schreiben sie in ihr Protokoll. Eine Bewertung im Hinblick auf die Umweltwirkungen benötige eine längerfristige Betrachtung, so dass sie dazu keine belastbaren Aussagen treffen könnten, heißt es weiter. Vordringlich ist für die Agrarminister beim Greening zunächst der Bürokratieabbau.

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