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Alarmierende Zahlen: Investoren kaufen sich Stück für Stück in Betriebe ein

Die Bundesregierung zeigt sich alarmiert von der Agrarstrukturentwicklung in Ostdeutschland. Die zunehmende Übernahme von wirtschaftlich gesunden Betrieben durch überregionale, teilweise branchenfremde Finanzinvestoren gebe Anlass zur Sorge, heißt es im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung zeigt sich alarmiert von der Agrarstrukturentwicklung in Ostdeutschland. Die zunehmende Übernahme von wirtschaftlich gesunden Betrieben durch überregionale, teilweise branchenfremde Finanzinvestoren gebe Anlass zur Sorge, heißt es im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018.


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Für erforderlich hält die Bundesregierung eine Einbeziehung von Anteilskäufen in das landwirtschaftliche Bodenrecht. Über diese sogenannten „Share Deals“ könnten Investoren ganze Betriebe erwerben und den Vorrang von Landwirten umgehen. Derartige Käufe sollten dabei nicht generell untersagt, aber einer Einzelfallprüfung mit Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf die Agrarstruktur unterworfen werden, stellt die Regierung klar.


Beim Verkauf von Einzelflächen sei dies seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt. Die Agrar-Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, forderte den Bund auf, in der Bodenpolitik selbst gesetzgeberisch aktiv zu werden. Unterdessen äußerten Prof. Martin Odening von der Berliner Humboldt-Universität und Prof. Silke Hüttel von der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn aus ökonomischer Sicht Zweifel an der Berechtigung von Eingriffen in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zum Schutz vor Finanzinvestoren.

 

Umwandlung in „Filialbetriebs-Konzerne“


Die Bundesregierung erinnerte im Jahresbericht Deutsche Einheit daran, dass nach der Wiedervereinigung viele landwirtschaftliche Betriebe auch mit Hilfe erheblicher öffentlicher Transferleistungen saniert worden seien. Bei der Umwandlung regional verankerter landwirtschaftlicher Unternehmen in „Filialbetriebs-Konzerne“ würden inzwischen Arbeitsplätze und Wertschöpfung aus den Regionen abgezogen.


Damit besteht nach Einschätzung der Regierung die Gefahr, „dass umfangreiche staatliche Mittel, die seit der Wiedervereinigung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eigenständiger landwirtschaftlicher Betriebe und damit zur Stabilisierung ländlicher Regionen investiert wurden, das mit ihnen verfolgte Ziel verfehlen“.


Die Länder hätten mit dem derzeitigen landwirtschaftlichen Bodenrecht keine Möglichkeiten, agrarstrukturelle Ziele gegenüber Finanzinvestoren durchzusetzen. Ursache sei nicht zuletzt, dass Flächentransfers über einen Anteilskauf von den Behörden aufgrund einer Regulierungslücke nicht erfasst würden. Bereits 2015 hätten Bund und Länder Vorschläge vorgelegt, diese Regulierungslücke im landwirtschaftlichen Bodenrecht zu schließen. Bekanntlich wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht.

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