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Am 15. Mai endet die Antragsfrist für die EU-Betriebsprämien

Damit Landwirte bis zum Jahresende die von der Europäischen Union gewährten Betriebsprämien ausgezahlt bekommen können, müssen sie auch in diesem Jahr wieder einen Antrag stellen. Bis spätestens 15. Mai müssen diese Anträge der Landwirte bei den jeweils zuständigen Landwirtschaftsämtern vorliegen.

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Damit Landwirte bis zum Jahresende die von der Europäischen Union gewährten Betriebsprämien ausgezahlt bekommen können, müssen sie auch in diesem Jahr wieder einen Antrag stellen. Bis spätestens 15. Mai müssen diese Anträge der Landwirte bei den jeweils zuständigen Landwirtschaftsämtern und Kreisstellen der Landwirtschaftskammern vorliegen.


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Ausdrücklich weist der u.a. der Bauernverband aus dem Rheinland darauf hin, dass die Antragsformulare – entweder per EDV oder in Papierform – nach Möglichkeit vor dem 15. Mai eingereicht werden sollten, damit die Antragsdaten frühzeitig erfasst und auf Plausibilität überprüft werden können. Dieser wichtige Termin sollte nicht versäumt werden, da später eingehende Anträge prozentual gekürzt würden und ab dem 9. Juni auf Grund der Fristüberschreitung ganz abgelehnt werden müssten.


Der RLV betont in diesem Zusammenhang, dass die Betriebsprämien gewährt würden, da die Bauern in Europa und insbesondere in Deutschland unter deutlich höheren Sozial-, Tier-, Natur- und Umweltschutzstandards wirtschaften müssten als ihre Kollegen außerhalb der EU. Die Gemeinsame Agrarpolitik mit den direkten Beihilfen gewährleiste, dass die Lebensmittelversorgung und eine vielfältige Ernährung mit regionalen Produkten weiterhin bezahlbar und sicher blieben. Außerdem würden die Bauern notwendigen Umwelt- und Klimaschutz betreiben, einen Beitrag zur Ressourcen schonenden Energieversorgung leisten und das wirtschaftliche Rückgrat der ländlichen Räume bilden.

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