Das hat das bayerische Agrarministerium am Dienstag mitgeteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ställe vor dem 24. August 2000 errichtet wurden. Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller jetzt in München mitteilte, hat die EU-Kommission diese bayerische Auslegung des Kleinbetriebs als Bestandteil des "Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" genehmigt. Verzichtet hat Brüssel für bayerische Betriebe in diesem Zusammenhang auch auf den grundsätzlich geforderten zweimal wöchentlichen Auslauf im Winterhalbjahr für Rinder von kleineren Ökobetrieben.

Miller begrüßte das Entgegenkommen der Kommission angesichts des Biobooms als "praxisgerechte Lösung". Er habe sich dafür in Berlin und Brüssel stark gemacht, um die kleineren Ökobetriebe in Bayern zu schützen: "Viele von ihnen hätten teure Investitionen in einen Um- oder Neubau ihrer Ställe nicht finanzieren können und aus dem ökologischen Landbau aussteigen müssen." Mit der jetzigen Entscheidung sei sichergestellt, dass fast alle 1 300 ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung über 2010 hinaus die Ökoprämie über das Kulturlandschaftsprogramm erhalten können. Erfreut zeigte sich der Minister auch über das Entgegenkommen der Kommission beim Auslauf der Tiere. Wegen der klimatischen Verhältnisse vor allem in den Berggebieten wäre die vorgesehene Regelung weder den Tieren noch den Tierhaltern zumutbar gewesen. (31.10.07)
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