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Aneinanderbauen von Stallabteilen in der Ökohennenhaltung eine „Fehlentwicklung“

Die durch die EU-Ökoverordnung gedeckte Möglichkeit, mehrere Stallabteile mit jeweils 3 000 Legehennen zuzulassen, wertet die Fördergemeinschaft ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) als Fehlentwicklung.

Lesezeit: 5 Minuten

Die durch die EU-Ökoverordnung gedeckte Möglichkeit, mehrere Stallabteile mit jeweils 3 000 Legehennen zuzulassen, wertet die Fördergemeinschaft ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) als Fehlentwicklung.


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Im Ergebnis werde die Bioeierproduktion für den konventionellen Handel von größer skalierten Anlagen mit vier bis sieben Stallabteilen pro Stallgebäude dominiert, weil diese aufgrund niedrigerer Investitions- und Personalkosten billiger produzieren könnten, erklärte die FÖL.


Häufig würden diese Ställe sogar mit der „Massentierhaltung“ in Verbindung gebracht. Richtig daran sei, dass hinter diesen Stallanlagen eine gewisse „industrielle Logik“ stecke, weil zwar die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten würden, dann aber das Motiv der preisgünstigen Produktion vor dem Wohl des Huhns stehe.


Das eigentliche Problem sei nicht die Unterbringung im Stall, denn es sei dem Huhn egal, ob seine Artgenossen hinter einer Wand oder in einem anderen Stall die gleichen Bedingungen vorfänden, so die FÖL. Das Problem liege vielmehr in der Begrenzung des Auslaufs. Da das Huhn ein Fluchttier sei, wage es sich aus Angst vor Habicht und Adler nur dann weiter als 10 m bis 15 m vor den Auslauf, wenn es sich unter Bäumen oder Sträuchern verstecken könne. Praktisch werde daher nur die Fläche im unmittelbaren Auslaufbereich genutzt. Dies führe dazu, dass diese rasch kahlgefressen sei. Hinzu komme, dass sich in dem so entstehenden Staub-Kot-Bad nicht nur Keime, Bakterien, Flöhe und andere Schädlinge konzentrierten, sondern auch Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen werden könne.


Könne ein Huhn in einem freistehenden 3 000er-Stall die gesamte Fläche um den Stall herum nutzen, stehe in den Mittelabteilen der großen Ställe mit der Vorder- und Rückseite nur die Hälfte der nutzbaren Auslauffläche zur Verfügung. Die meisten Anbauverbände haben deshalb laut FÖL deutlich strengere Standards: So erlaube Demeter seit jeher nur maximal 3 000 Hennen pro Stallgebäude; bei Bioland seien es 6 000 Tiere, wobei die beiden Hühnerabteile mit einem Versorgungsgebäude voneinander getrennt sein müssten, um auch den Auslaufbereich zwischen den Stallabteilen zu garantieren.


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Leserbrief von Matthias Rackwitz


Folgenden Leserbrief erhielten wir von top agrar-Leser Rackwitz:


Der Beitrag berichtet von einer durch die EU-Öko-Verordnung gedeckte(n) Möglichkeit, mehrere Stallabteile mit 3000 Legehennen zuzulassen. Die Wahrheit ist, dass die Kommission in einem Schreiben vom 23.5.2014 erklärte:


„In Beantwortung Ihrer ersten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Obergrenze von 3000 Legehennen je Geflügelstall gemäß Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission1 weiterhin in Kraft ist. Es wurden auch keinem Mitgliedstaat Ausnahmeregelungen zur Erhöhung dieser Zahl eingeräumt. Aus dieser Anforderung ergibt sich, dass Eier aus Geflügelställen mit mehr als 3000 Legehennen nicht mit den Anforderungen der EU für die ökologische/biologische Erzeugung vereinbar sind und daher nicht als ökologisch in den Verkehr gebracht werden dürfen.



Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nach den Rechtsvorschriften die Unterbringung von mehr als einem Geflügelstall in einem Gebäude nicht verboten ist und auch nicht festgelegt ist, was innerhalb eines Gebäudes als geeignete Trennung zwischen diesen Ställen anzusehen ist, wenn ein solches Gebäude mehr als einen Stall beherbergt.“


 

Die Kommission hat also keineswegs die Erlaubnis erteilt, dass mehrere Stallabteile in einem Stall aneinandergereiht werden dürfen, sondern sogar explizit darauf verwiesen, dass die Vermarktung aus Ställen mit mehr als 3000 Hennen verboten ist.  Es ist stets vom Stall die Rede und von nichts sonst.

 

Was ein Stall ist, wird in Deutschland durch das Legehennenbetriebsregistergesetz(LegRegG) in §2 (2) definiert: „...gelten Haltungseinrichtungen desselben Haltungssystems jeweils als ein Stall...“. In verständlicheres Deutsch übersetzt: eine Volierenanlage = ein Stall.

 

Betriebe einiger weniger Ökoverbände, bei denen es auch eine nennenswerte Anzahl Legehennen gibt, sind diesen Schritt nie gegangen und erlauben entsprechend zertifizierten Betrieb weiterhin nur 3000 Hennen in einem Stall - das ist so bei Demeter e.V. , Bioland e.V. und Biokreis e.V. - entsprechend müssen alle mit max. 3000 Hennen zu besetzenden Ställe in Betrieben dieser drei Verbände von der jeweiligen Behörde eine eigene Stallkennnummer (lt.LegRegG §4 (1) zugeteilt bekommen. Ställe in denen mehr als 3000 Hennen in Abteilen gehalten werden, bekommen stets nur eine Stallkennnummer für den Gesamtbestand der Tiere.

 

Die Betriebe bei Bioland e.V. und Biokreis e.V. profitieren von dem Hinweis der europäischen Kommission, dass die Unterbringung von mehr als einem Geflügelstall in einem Gebäude nicht verboten ist, was aber ist mit dem großen Rest ? Ich denke, die daraus folgende Frage sollte erkennbar sein.

 

Nachdem nun klar sein sollte, dass bei Bioland-zertifizierten Betrieben nur max. 3000 Hennen in einem Stall gehalten werden dürfen, ganz wie es das europäische Öko-Recht verspricht - noch ein weiterer Hinweis zur Formulierung: wobei die beiden Hühnerabteile mit einem Versorgungsgebäude voneinander getrennt sein müssten ... wie schon erklärt ,gibt es bei Bioland e.V. keine "Hühnerabteile" und weiterhin müssen die beiden erlaubten Ställe unter dem Dach eines Gebäudes auch nicht mit einem "Versorgungsgebäude" voneinander getrennt sein.  

 

Ich bin wirklich mal gespannt, wieso es in Deutschland erlaubt sein soll maximal 3000 Öko-Hennen in einem Stall mit einer Stallkennnummer zu halten und auch ein Vielfaches dieser Anzahl mit genau nur einer Stallkennnummer und mir ist auch nicht klar, warum Verbraucher akzeptieren solllten, dass manche Hühnerhalter sich mühen, zwei separate Ställe mit je 3000 Hennen unter dem Dach eines Gebäudes zu betreiben , während anderswo Konkurrenten Eier mit einer 0 vermarkten, die aus einem Stall mit 6000, oder sogar noch einem Vielfachen, Tieren stammen, der lediglich in zwei oder entsprechend viele,  Abteile gegliedert ist. 


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