Für einen Antrag, in der Förderung der bayerischen Landwirtschaft zugunsten der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „scharf umzusteuern“, haben die Grünen im Landwirtschaftsausschuss des Landtages erwartungsgemäß keine Zustimmung gefunden.
In seiner Sitzung am 9. November empfahl das Gremium mit den Stimmen der CSU-Fraktion bei Enthaltungen der Abgeordneten von SPD und Freien Wählern eine Ablehnung des Antrags. Die Grünen hatten gefordert, „mehr Geld in die sinnvollen Agrarumweltprogramme zu pumpen“. Dazu sei die Umschichtung von bisherigen Direktzahlungen in die landwirtschaftsbezogenen Förderangebote von 4,5 % auf 15,0 % im Jahr 2018 zu erhöhen, wobei die Umschichtung der Mittel auf die jeweils ersten Hektare je Betrieb umgesetzt werden müsse. Die Umschichtung würde dadurch von heute 7,0 % auf die möglichen 30,0 % steigen.
Schließlich müsse eine Kappung der Direktzahlungen bei 150 000 Euro pro Betrieb eingeführt werden, heißt es in dem Antrag. Diesen begründen die Grünen damit, dass für ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Wirtschaften der krisengeplagten heimischen Höfe die öffentlichen Mittel an öffentliche Leistungen geknüpft werden müssten. Das Verharren auf den Bestand der Direktzahlungen nütze ausschließlich den Grundbesitzern, weil die Zahlungen bei Pachten durchgereicht würden, so die Grünen. Zudem seien die Agrarumweltprogramme schon heute deutlich überzeichnet. Um die finanziellen Engpässe zu überwinden, müssten Gelder zwischen den GAP-Säulen umgeschichtet werden.