Ein Landwirt aus Wegscheid hat vor dem Münchner Verwaltungsgericht recht bekommen und darf einen Laufstall für 34 Stück Jungvieh bauen. Nachbarn hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, berichtet der Tölzer Kurier.
Der Konflikt in Wegscheid hatte seit über zwei Jahren geschwelt, so lange liegt schon die Baugenehmigung vor, erklärt die Zeitung weiter. Nachbarn hätten sich dann mit einer Unschriftensammlung an den Gemeinderat gewandt, der den Bauantrag nach einem Ortstermin jedoch weiter befürwortet hätte. Die Nachbarn gingen daraufhin vor Gericht, weil sie Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Stall befürchteten. Der Standort liege mitten in einem Wohngebiet, weil es im Wegscheider Talgrund seit vielen Jahren keine Landwirtschaft mehr gebe.
Der vorsitzende Richter Johann Oswald sei nach einer Besichtigung aber zu der Ansicht gekommen, dass das Areal baurechtlich als Außenbereich und Dorfgebiet einzustufen und der Laufstallbau somit zulässig sei. Die Richter machten einen Vorschlag zur Güte: nämlich dass die Nachbarn ihre Klage zurückziehen und im Gegenzug einige Auflagen für den Betrieb des Laufstalls festgelegt werden, etwa dass ein Großteil der Tiere den Sommer über nicht im Stall, sondern auf der Weide stehen.
„Damit wäre Ärger vorprogrammiert gewesen“, begründet einer der Nachbarn, warum man sich gemeinsam entschieden habe, sich nicht auf den Kompromiss einzulassen. Auch wenn die Tiere drei bis vier Monate pro Jahr nicht vor Ort seien – „der Güllekeller bleibt ja“.
Da noch keine Urteilsbegründung vorliegt, wollte sich noch keine der Parteien zum weiteren Vorgehen äußern, so der Tölzer Kurier weiter. Der Viehhalter halte an seinen Bauplänen fest.