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Arbeitgeberverband kämpft für Fortführung der 70-Tage-Regelung

Die SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles diskutierte mit Bauern in Monreal über die Fortführung der 70-Tage-Regelung für saisonale Arbeitskräfte. Weitere Themen waren die Reduzierung der Ruhezeitspanne auf acht Stunden, die Möglichkeit eines 12 Stunden-Arbeitstages und die Anhebungder 450-Euro-Grenze für Minijobs.

Lesezeit: 5 Minuten

Die SPD-Bundesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende im Bundestag Andrea Nahles war diese Woche auf Schürenhof der Familie Manfred und Ursula Ludwig in Monreal zu Gast. Hierbei bat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, die Politikerin, sich für die Fortführung der 70-Tage-Regelung für saisonale Arbeitskräfte einzusetzen.


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Darüber hinaus, seien u.a. die 11-Stunden-Ruhe-Regelung, die Pausenregelung, die Höhe des Mindestlohnes und ein bilaterales Abkommen mit der Ukraine weitere wichtige Punkte, die es zu besprechen gelte.


Nahles machte deutlich, dass im Bundesrat ein Antrag zur Fortführung der 70-Tage-Regelungaus dem Bundesland Hessen keine Mehrheit gefunden hätte. Sie räumte allerdings ein, dass sich die Bundesländer über die Konsequenz dieser Entscheidung womöglich nicht im Klaren gewesen seien.


Sie ergänzte, dass das Bundesarbeitsministerium diese Regelung als Übergangsregelung sehe und diese nun auslaufe. Die 70-Tage-Regelung gelte schließlich nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Wirtschaft in Deutschland.


Arbeitgeberverband: "Einer Fortführung steht nichts im Weg"


Der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes, Ernst-Josef Kees, erklärte, dass dem Verband kein Missbrauch aus anderen Berufsgruppen bekannt sei. Die Geschäftsführerin des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes, Barbara Wolbeck, ergänzte, dass die Zahl der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren eher gesunken sei. Einer Fortführung stünde daher nichts im Wege.


Kreisvorsitzender Franz-Josef Schäfer bestätigte diese Aussage und fügte hinzu, dass 2018 eine große Anzahl Saisonarbeitskräfte ihre Arbeitsstelle nicht angetreten habe und die 70-Tage-Regelung diesen Ausfall teilweise kompensieren könne. Kees: „Es ist niemandem geholfen, wenn die Regelung kippt. Der Steillagenweinbau ist beispielsweise völlig auf attraktive Angebote für die Arbeitskräfte angewiesen.“ Wolbeck bemerkte, dass sich die Agrarministerkonferenz im Januar dieses Jahres deutlich für eine Fortführung der 70-Tage-Regelung ausgesprochen habe. Nahles wird sich nach eigenen Worten für eine sinnvolle Weiterführung der 70-Tage-Regelung einsetzen.


Ruhezeitspanne auf 8 Stunden reduzieren?


Ein weiteres wichtiges Anliegen des Arbeitgeberverbandes ist die Reduzierung der Ruhezeitspanne auf acht Stunden. Schäfer erklärte anhand der heißen Witterung die Problematik. Zum Schutz der Arbeitnehmer seien die Arbeitgeber grundsätzlich bereit, die Mittagspause beispielsweise von 12 bis 18 Uhr auszudehnen. Erst danach würde bei kühleren Temperaturen unter geringerer Sonnenintensität bis 22 Uhr weitergearbeitet werden. Bei einem Arbeitsbeginn am Morgen ab sechs Uhr könne daher die Elf- bzw. Zehn-Stunden-Regelung nicht eingehalten werden.


Letztlich würde die aktuelle Regelung dazu führen, dass die Arbeitnehmer verstärkt in den heißen Stunden des Tages arbeiten müssten, was ihrer Gesundheit auf Dauer abträglich sei. Nahles versteht das Problem, eine Lösung sei aber kompliziert umzusetzen, da diese Regelung auf europäischem Recht basiere und es viele Staaten gebe, die keinen acht Stunden-Arbeitstag vorschreiben würden.


Eine Verringerung der Ruhezeiten würde beispielsweise in Sozialberufen zu einer Ausbeutung der Arbeitnehmer führen. Diese Regelung zu ändern sei in Anbetracht der Übereinkunft aller EU-Staaten sehr schwierig.


12 Stunden-Arbeitstag muss möglich sein


Weiterhin bat Kees die Fraktionsvorsitzende, darauf hinzuwirken, dass für die Saisonarbeitskräfte eine 12-Stunden-Arbeitsregelung bei Arbeitsspitzen mit entsprechendem Freizeitausgleich ermöglicht werde. Nahles entgegnete, dass eine solche Regelung auf Antrag bereits heute möglich sei. Die Sorge der Bauern, durch einen solchen Antrag verstärkt kontrolliert zu werden, sei zwar gerechtfertigt, bei einer korrekten Umsetzung sei aber nichts zu befürchten.


Wolbeck verwies auf das Beispiel in Österreich, wo ab 01. September 2018 grundsätzlich zwölf Stunden gearbeitet werden könne, aber ein Arbeitszeitausgleich stattfinden müsse. Nahles will eine solche Arbeitszeitreform nicht unterstützen, weil auch diese für alle Wirtschaftsbereiche gelten würde, berichtet der Bauernverband weiter. Dies würde somit auch Altenpfleger und Menschen mit extremer Belastung treffen. Gerade bei Pflegeberufen sei es sehr schwer Arbeitskräfte zu finden. Eine solche gesetzliche Änderung würde der Attraktivität der Pflegeberufe weiter schaden.


Den Vorschlag Wolbecks, über eine Allgemeinverfügung für die Landwirtschaft eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden unter gewissen Voraussetzungen zu ermöglichen, will die SPD-Vorsitzende überprüfen.


Minijob-Gehaltsgrenze anheben


Die Forderung nach einer Anhebung der 450-Euro-Grenze für Minijobs lehnte sie ab. Sie ergänzte, dass die Einkommensbereiche zwischen 450 und ca. 1.000 Euro künftig durch gesenkte Sozialabgaben sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktiver werden würden. Eine entsprechende Gesetzesänderung werde voraussichtlich noch in diesem Herbst den Bundestag passieren.


Um der sinkenden Zahl der Saisonarbeitskräfte entgegenwirken zu können, warb Kees für ein bilaterales Abkommen mit der Ukraine. Zur Zeit, ergänzte Wolbeck, dürften Arbeitskräfte aus der Ukraine nur unter gewissen Voraussetzungen mit einer Arbeitsgenehmigung wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen. Dessen Beantragung sei allerdings sehr zeitaufwendig und wenig arbeitnehmerfreundlich. Nahles gab zu bedenken, dass entsprechende Gespräche mit Rumänien sieben Jahre benötigt hätten. Sie machte den Gegenvorschlag, dass sich der Berufsstand in die Ausgestaltung des geplanten Einwanderungsgesetzes einbringe. Sie halte es für effektiver, die landwirtschaftlichen Bedürfnisse in diesem Gesetz zu berücksichtigen.


Andrea Nahles und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband kamen darin überein, sich auch im kommenden Jahr wieder zu treffen, um die Entwicklungen zu beleuchten und weitere Themen zu diskutieren.

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