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Arzneimittelgesetz: Neuen Bürokratiewahn beenden!

Das Arzneimittelgesetz ist seit 1. April 2014 in Kraft. Doch fehlt es immer noch an einer praktikablen Umsetzung, kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV). Es bestehen noch zahlreiche Unklarheiten bei der Umsetzung des staatlichen Antibiotikamonitorings.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Arzneimittelgesetz ist seit 1. April 2014 in Kraft. Doch fehlt es immer noch an einer praktikablen Umsetzung, kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV).


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Es bestehen noch zahlreiche Unklarheiten bei der Umsetzung des staatlichen Antibiotikamonitorings. „Die Tierhalter arbeiten gemeinsam mit den Tierärzten an dem Ziel, die Tiergesundheit zu verbessern und den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auch in Zukunft weiter zu reduzieren, um die Bildung von Resistenzen einzuschränken. Jedoch müssen dafür die Rahmenbedingungen stimmen“, betonte DBV-Veredlungspräsident Johannes Röring.



Bereits im Jahr 2012 startete das privatwirtschaftlich organisierte QS-Antibiotikamonitoring, so dass die Antibiotika-Behandlungen von Schweine- und Geflügelbeständen, wie dies in der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gefordert wird, seit längerem erfasst werden. „Das QS-Antibiotikamonitoring liefert den Therapieindex für die Einstufung der landwirtschaftlichen Betriebe anhand der im Arzneimittelgesetz definierten Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz“, stellte Röring klar. „Weitere Meldungen durch den Tierhalter sind für die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen nicht erforderlich und würden lediglich zu einer überbordenden Bürokratie und Verzögerung ohne Nutzen führen!“


Der DBV forderte wiederholt, dass das bereits erfolgreich etablierte QS-Antibiotikamonitoring von staatlicher Seite uneingeschränkt anerkannt werden muss, um Gleichklang zwischen dem QS-Antibiotikamonitoring und dem staatlichen Monitoring zu schaffen.



Die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes ist in der Praxis immer noch nicht endgültig geklärt, übte Röring Kritik. Zudem bestehen aufgrund der aktuellen Diskussionen mit den Länderregierungen noch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung des Datenschutzes für die Tierhalter. „Damit nehmen die Bundes- und Landesregierungen Verunsicherungen und offene Fragen bei den Landwirten, Hoftierärzten und Amtsveterinären in Kauf. Klarheit und eine praxisnahe Umsetzung sind umgehend notwendig.“

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