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Auch Renten für Landwirte steigen kräftig

Die rund 600 000 Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können sich auf einen kräftigen Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 in Westdeutschland 4,25 % und in den neuen Ländern 5,95 %.

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Die rund 600 000 Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können sich auf einen kräftigen Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. Wie das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf die Daten des Statistischen Bundesamtes und des Deutschen Rentenversicherung Bundes Anfang letzter Woche mitteilte, beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 in Westdeutschland 4,25 % und in den neuen Ländern 5,95 %.


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Diese Sätze gelten auch für die AdL und die Renten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Die diesjährige Rentenanpassung sei das stärkste Plus seit 23 Jahren, erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Rentnerinnen und Rentner profitierten damit unmittelbar von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen. „Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich“, hob Nahles hervor.


Bereits zum 1. Juli letzten Jahres waren die Renten im Westen um 2,1 % und im Osten um 2,5 % gestiegen. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 % in den alten und 5,48 % in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.


Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch plus 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den sogenannten Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“ die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen.

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