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Auf dem Weg vom Agrarantrag zur digitalen Check-Liste

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert deutliche Erleichterungen für Landwirte bei den Agraranträgen. Künftig könnten die Landwirte ihre Daten nicht mehr selbst bearbeiten, sondern lediglich in einer Check-Liste bestätigen. Außerdem erwartet er einen vollständigen Verzicht auf stichprobenbezogene Vor-Ort-Kontrollen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert deutliche Erleichterungen für Landwirte bei den Agraranträgen. Künftig könnten die Landwirte ihre Daten nicht mehr selbst bearbeiten, sondern lediglich in einer Check-Liste bestätigen. Außerdem erwartet er einen vollständigen Verzicht auf stichprobenbezogene Vor-Ort-Kontrollen.


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Mit seiner Positionierung zu einem „Agrarantrag 4.0“ spricht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) dafür aus, für eine moderne, einfache und effiziente Umsetzung der EU-Agrarförderung die Chancen der Digitalisierung und Technologien wie zum Beispiel Satelliten künftig besser zu nutzen. Der DBV setzt das Ziel, das heutige aufwendige Antrags- und Prüfverfahren zu überwinden und durch ein digitales, satellitengestütztes System zu ersetzen, in dem der Landwirt seine Antragsdaten künftig nur noch als Check-Liste überprüfen muss.

 

„Wir wollen hin zu einem antraglosen Antrag“, sagt der stellvertretende Generalsekretär Udo Hemmerling. Dazu fordert der DBV die EU-Behörden sowie Bund und Länder auf, kurz- und mittelfristig, spätestens jedoch mit Beginn der EU-Förderperiode ab 2020, eine Reihe von grundlegenden Vereinfachungen umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines bundeseinheitlichen bzw. zwischen allen Bundesländern kompatiblen IT-Systems für den Agrarzahlungsantrag. Dabei hält der DBV die Nutzung bewährter IT-Lösungen im Sinne der „Best Practice“ für sinnvoll. „Eine Optimierung des bestehenden Antragsystems führt nicht weiter“, stellt Hemmerling klar. Vielmehr müsse die Umsetzung der EU-Agrarförderung als Gesamtprozess von der Vorbereitung der Antragstellung bis zur Maßnahmendurchführung und Mittelauszahlung betrachtet werden.

 

Angesichts der aktuellen Diskussionen rund um die Einführung eines flächendeckenden Monitorings bedeutet dies nach den Vorstellungen des DBV vor allem, dass künftig alle notwendigen Antragsdaten insbesondere aus der Fernerkundung (z.B. Satellitendaten) automatisch generiert und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten müssen die Landwirte dann in der Regel nicht mehr selbst bearbeiten, sondern lediglich als sogenannte „Check-Liste“ bestätigen.

 

Mit einer „antraglosen“ EU-Agrarförderung im Sinne eines „Agrarantrags 4.0“ verbindet der DBV unter anderem die Erwartung nach einem vollständigen Verzicht auf stichprobenbezogene Vor-Ort-Kontrollen. Im Zuge der künftigen GAP setzt das Monitoring daher die Konzentration auf Fördertatbestände voraus, die auch Gegenstand der Fernerkundung sind. Dies muss einhergehen mit einer durchgreifenden Entschlackung des komplexen und unverhältnismäßigen Systems von Anlastungen, Kürzungen und Sanktionen, so wie dies mit dem neuen "Umsetzungsmodell" der EU-Kommission Ende November 2017 in die Diskussion gebracht wurde.

 

Auf dem Weg zu einer „antraglosen“ EU-Agrarförderung im Sinne eines „Agrarantrags 4.0“ sind laut DBV fundamentale Rahmenbedingungen zu schaffen, insbesondere:

● Verzicht auf Anlastungs- und Sanktionsverfahren

● Vollständiger Verzicht auf stichprobenbezogene Vor-Ort-Kontrollen

● Praxistaugliche Toleranz- und Bagatellspielräume

● Ausreichend Datenschutz und Datensicherheit für den Landwirt

● Die Datenerfassung darf nicht im Sinne eines „Gläsernen Landwirts“ missbraucht werden, d.h. Keine 100-Prozent-Kontrolle von Landwirten und Flächen über das gesamte Jahr hinweg

● Der Landwirt muss ein Widerspruchsrecht behalten, insbesondere in Bezug auf diejenigen Daten, die ihm vorgelegt werden und auf die er keinen Einfluss hat


Eine Broschüre zu dem Thema kann hier beim DBV heruntergeladen werden.

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