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Aufpassen beim Dieselantrag!

Am 1. Oktober endet die Abgabefrist für den Agrardieselantrag. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, muss sich jetzt sputen. Aber Vorsicht: Mit einem versehentlich gesetzten Kreuzchen könnte sich mancher Landwirt selbst um die Agrardieselbeihilfe bringen, mahnt das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Oktober endet die Abgabefrist für den Agrardieselantrag. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, muss sich jetzt sputen. Aber Vorsicht: Mit einem versehentlich gesetzten Kreuzchen könnte sich mancher Landwirt selbst um die Agrardieselbeihilfe bringen, mahnt das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

 

„Gefährlich“ ist vor allem das Formular 1142 für den Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung. Wer im Eifer des Gefechts das Kleingedruckte nicht liest und die Kreuzchen dort setzt, wo sie auf dem Formblatt für das Vorjahr richtig waren, macht einen Fehler. Unter dem Punkt 2.2. auf Seite 1 wurde früher nach erhaltenen De-minis-Beihilfen für Betriebe mit Forstflächen gefragt. In der Regelwar es richtig, dort ein Kreuz zu setzen.

 

Das aktuelle Formblatt 1142 zur Gasölverbilligung für 2017 sieht ganz ähnlich aus, ist aber inhaltlich anders aufgebaut, so das Wochenblatt weiter. Wer jetzt bei 2.2. ein Kreuz setzt, katapultiert sich direkt aus dem Verfahren heraus, der Antrag wird abgelehnt. Denn es wird nach unzulässigen und unvereinbaren Beihilfen gefragt. Die Gasölverbilligung kann nur erhalten, wer bei 2.1. sein Kreuz macht.

 

Der vollständige Antrag auf Steuerentlastung für Agrardiesel (Formblatt 1140) ist anders aufgebaut. Hier ist die Gefahr weniger groß, sich mit einem Kreuz an der falschen Stelle selbst zu schaden.


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