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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in RLP

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Agrarministerium erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin.

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Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:



Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 17.06.2018 bis zum 26.08.2018

Weintraubenlese und Maisernte in der Zeit vom 12.08.2018 bis zum 18.11.2018

für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 12.08.2018 bis zum 23.09.2018

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